Was passiert, wenn man seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung einmal nicht mehr selbst regeln kann?
Vorsorgevollmachten sind ein gutes Mittel, um im Vorfeld zu bestimmen, welche Vertrauensperson sich in dieser Situation um Ihre Belange kümmern soll.
Immer häufiger kommt es jedoch vor, dass Menschen niemanden in ihrem persönlichen Umfeld haben, der diese Aufgabe übernehmen könnte, weil sie zum Beispiel alleinstehend oder kinderlos sind.
Auch in diesem Fall kann vorgesorgt und mit einer Betreuungsverfügung im Vorfeld festgelegt werden, wer im Notfall später die Betreuung übernehmen soll - ehrenamtlich oder auch beruflich.
Die Betreuungsvereine unterstützen viele ehrenamtliche Betreuer in ihrer Aufgabe, können diese vermitteln oder Betreuungen auch selbst übernehmen.
Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V. berät Sie gerne umfassend zu diesem Thema und hält Vordrucke von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen bereit. Das Angebot ist kostenfrei.
Erreichbarkeit:
Betreuungsstelle Forst
des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V.
Cottbuser Str. 5 in 03149 Forst (Lausitz)
Tel. 03562 2307 oder E-Mail: forst@lebenshilfe-betreuungsverein.de
Weitere Informationen unter www.lebenshilfe-betreuungsverein.de