Vorlage: SVV/0639/2023
Grundstücksverkauf im Logistik- und Industriezentrum Lausitz, TG 4 A (1-4), Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 34
| 1. | Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlage SVV/0816/2013 vom 15.03.2013 – „Erklärung der Entbehrlichkeit von Grundstücken und Beauftragung zur Vermarktung“. Bezüglich des Kaufgegenstandes wird die Entbehrlichkeit gemäß § 79 BbgKVerf i. V. m. Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009 festgestellt. |
| 2. | Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschloss den Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.385 m² aus dem Flurstück 545 der Flur 34 in der Gemarkung Forst (Lausitz), gelegen Am Teichgraben, „Logistik- und Industriezentrum Lausitz“, TG 4 A (1-4). |
Vorlage: SVV/0643/2023
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 41
| 1. | Es wird Bezug genommen auf die Beschlussvorlage SVV/0816/2013 vom 15.03.2013 – „Erklärung der Entbehrlichkeit von Grundstücken und Beauftragung zur Vermarktung“. Bezüglich des Kaufgegenstandes wird die Entbehrlichkeit gemäß § 79 BbgKVerf i. V. m. Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009 festgestellt. |
| 2. | Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschloss den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 41, Flurstück 507, belegen in 03149 Forst (Lausitz), Hermann-Standke-Straße. |
Vorlage: SVV/0651/2023
Verteilung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen der rechtlich unselbständigen "Heiner-Schuster-Stiftung"
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ermächtigte die Bürgermeisterin die Evangelische Integrationskindertagesstätte „Talitha kumi“, Tagorestraße 7, 03149 Forst (Lausitz) und die Behindertenvereinigung Forst e.V., Heideweg 6, 03149 Forst (Lausitz) jeweils mit 539,79 Euro in Ihrer Arbeit zu unterstützen.
Vorlage: SVV/0652/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - Zeitvertrag zur Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle im Stadtgebiet Forst (Lausitz)
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte, dass das Vergabeverfahren für die Zeitvertragsarbeiten zur Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung der Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle im Stadtgebiet Forst (Lausitz) ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die Werkleitung wurde beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0655/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburghier: Kontrolle der Verwaltung über das EU-weite offene Vergabeverfahren nach VOB/A - Brandenburgisches Textilmuseum, LOS 10 - Heizung und Sanitär
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss bestätigte die Vergabe für das LOS 10 Heizung und Sanitär. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0636/2023
Genehmigung der Eilentscheidung über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" in Höhe von 2.000.000,00 Euro.
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte die Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf vom 10.10.2023 über die Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 2.000.000,00 Euro bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Vorlage: SVV/0637/2023/1
Entscheidung zum Standort Grundschule Keune und Hort "Pfiffikus"
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss für die nachhaltige Entwicklung des Grundschulstandortes Keune das Areal neben der Triebeler Straße 200, auf dem Grundstück Gemarkung Forst, Flur 33, Flurstück 778/5 (Anlage 1 und 3). | |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss an diesem Standort | |
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| a) | den Neubau einer mindestens 1,5-zügigen Grundschule einschließlich Hort mit Berücksichtigung vom Räumen für Ganztagsangebote/Vereine (Forster Modell) auf der Grundlage des am 12.05.2023 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Raumprogrammes. |
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| b) | die Entwicklung der Außen- und Freianlagen für den zukünftigen Schul- und Hortbetrieb einschließlich der erforderlichen Stellflächen. |
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| c) | die Herstellung der Verkehrsanbindung für das Grundstück. |
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| d) | die Kündigung des bestehenden Pachtvertrages für das Gelände Gärtnerei. |
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| e) | den Abriss der vorhandenen Gebäude der „alten Gärtnerei“. |
| 3. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, alle möglichen relevanten Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. Fördermittel, Kreditermächtigungen) auszuschöpfen um die Gesamtfinanzierung zu sichern. In der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024 ist die Gesamtmaßnahme aufzunehmen. Der Zeit-/Maßnahmen und Finanzierungsplan (Anlage 4) bildet die Grundlage. | |
| 4. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die entsprechende Aufgabenstellung für | |
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| a) | die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzung (ggf. B-Plan) |
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| b) | eine Planung / funktionale Leistungsbeschreibung in industrieller Modulbauweise |
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| c) | die Ausschreibung von Planungsleistungen in konventioneller Bauweise dem Ausschuss für Bauen und Vergabe zur Bestätigung im Januar 2024 vorzulegen. Hierbei sind alle Varianten gleichrangig zu betrachten. |
| 5. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen für die unter Pkt. 2 genannten Projekte mit einer stufenweisen Beauftragung auszuschreiben. | |
| 6. | Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, beim Landkreis Spree-Neiße die Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebiets Neißeaue, gemäß Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft aus 2017 zu klären und erforderliche Anträge einzureichen (Anlage 2). | |
| 7. | Zur Sicherstellung des uneingeschränkten Schul- und Hortbetriebes am Standort Keuner Straße 100 bis zur Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes an der Triebeler Straße sind die Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden im erforderlichen Umfang lt. Anlage 5 fortzuführen. | |
| 8. | Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, nach Sicherung der Finanzierung für den neuen Standort, die Vermarktung der Objekte in der Keuner Straße 100 vorzubereiten und den Mietvertrag zu kündigen. | |
| 9. | In jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) wird der Tagesordnungspunkt „Information zum Umsetzungsstand Neubau Grundschule Keune und Hort Pfiffikus“ aufgenommen. | |
| 10. | Nach Entscheidung über den Grundschulstandort in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2023 sollte die Aufhebung vorangegangener Beschlüsse, soweit erforderlich, für die 1. Stadtverordnetenversammlung 2024 vorbereitet werden. | |
| Die Anlage 1 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses. | ||
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| Die Stadtverordnetenversammlung hat geändert beschlossen: | ||
| 3. | Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, alle möglichen relevanten Finanzierungsmöglichkeiten (u.a. Fördermittel, Kreditermächtigungen) auszuschöpfen um die Gesamtfinanzierung zu sichern. In der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2024 ist die Gesamtmaßnahme aufzunehmen. Der Zeit-/Maßnahmen und Finanzierungsplan (Anlage 4) bildet die Grundlage. Mit der Maßgabe, dass die Fertigstellung der Schule bis 2027 erfolgen soll. | |
| 7. | Zur Sicherstellung des uneingeschränkten Schul- und Hortbetriebes am Standort Keuner Straße 100 bis zur Inbetriebnahme des neuen Schulstandortes an der Triebeler Straße sind die Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden im erforderlichen Umfang lt. Anlage 5 fortzuführen sowie eine zeitnahe Sanierung der Dächer der Grundschule Keune sowie des Hortes Pfiffikus bis spätestens Ende August 2024 zur Sicherstellung des uneingeschränkten Schul- und Hortbetriebes durchzuführen. Die Anlage 5 ist entsprechend zu verändern und im Haushalt einzuplanen. | |
Vorlage: SVV/0640/2023
Jahresabschluss 2022 sowie Entlastung der Bürgermeisterin
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2022 |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilte der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 |
Vorlage: SVV/0641/2023
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Entbehrlichkeit des Grundstücks in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, Flurstück 1310, gemäß § 79 BbgKVerf i.V.m. dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33, Flurstück 1310, in einer Größe von 149 m², belegen 03149 Forst (Lausitz), Keuner Straße. |
Vorlage: SVV/0642/2023
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 17
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Beschlussvorlage Nr. SVV/0129/2020 vom 19.06.2020 aufzuheben. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Entbehrlichkeit der Grundstücke in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 17, Flurstücke 274 und 276, gemäß § 79 BbgKVerf i. V. mit dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 17, Flurstück 274, in einer Größe von 2 m², belegen 03149 Forst (Lausitz), Parkstraße sowie Flur 17, Flurstück 276, in einer Größe von 64 m², belegen 03149 Forst (Lausitz), Jänickestraße. |
Vorlage: SVV/0644/2023
Grundstücksverkauf, Gemarkung Briesnig, Flur 2
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Entbehrlichkeit des Grundstückes in der Gemarkung Briesnig, Flur 2, Flurstück 528 (Teilfläche) gemäß § 79 BbgKVerf i.V.m. dem Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 2/2009. |
| 2. | Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes in der Gemarkung Briesnig, Flur 2, Flurstück 528, in einer Größe von ca. 200 m², belegen 03149 Forst (Lausitz), Nahe der Briesniger Hauptstraße. |
Vorlage: SVV/0648/2023
Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) erteilte der Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die vollständige Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
Vorlage: SVV/0649/2023/1
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Forst (Lausitz) (Friedhofsgebührensatzung).
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverordnetenversammlung hat geändert beschlossen:
§ 4 Gebührentarife
| I. | Gebühren für die Grabnutzung - Reihengrabstätten |
| (1) Für die Überlassung einer Reihengrabstätte nach § 13 und § 15 Abs. 2 an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz) sowie die Benutzung der Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege (Friedhofsunterhaltung, Wasser, Abraumbeseitigung und ähnlichem): | |
| (1.1) Erdreihengrabstätten (Ruhezeit=Dauer 30 Jahre) | |
| a) | für Erdbestattungen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Totgeburten 568,00 Euro |
| b) | für Erdbestattungen ab vollendetem 16. Lebensjahr 629,00 Euro |
| III. | Herstellung der Begräbnisplätze |
| Für jede Bestattung/Beisetzung in Erdreihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten | |
| a) | bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Totgeburten 160,00 Euro |
| b) | ab vollendetem 16. Lebensjahr 629,00 Euro |
Vorlage: SVV/0650/2023/1
Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschloss die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlage 1 ist Bestanteil des Beschlusses.
Die Stadtverordnetenversammlung hat geändert beschlossen:
§5 Verhalten auf dem Friedhof in der Friedhofssatzung, ergibt sich folgende Änderung in der Friedhofsordnung (Anlage zu § 5):
Nr. 5 Punkt 12 zu streichen:
„…sowie die Gefäße und Gartengeräte zur Grabpflege (wie Gießkannen, Gartengeräte und ähnliches) zwischen bzw. hinter den Gräbern, auf freien Plätzen oder in den Hecken aufzubewahren – widerrechtlich abgelegte Geräte und Gefäße werden durch das Friedhofspersonal entfernt.“
Redaktionelle Änderung:
§ 16 – Ehrengrabstätten, Grabstättenpatenschaften
Vorlage: SVV/0654/2023
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach UVgO - Planungsleistungen Projekt Freizeitareal Keune, Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI für die Planung der Außenanlagen Freizeitareal Keune, Forst (Lausitz)
Die Verwaltung wurde beauftragt den Zuschlag zu erteilen.
Vorlage: SVV/0656/2023
Kommunalwahlen am 09.06.2024
Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 15 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (Bbg KWahlG) i.V.m. § 2 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (Bbg KWahlV)
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, die Berufung von Herrn Sandro Glode in die Funktion des Wahlleiters sowie Frau Kerstin Liebig als stellvertretende Wahlleiterin für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz).
Vorlage: SVV/0657/2023
Kommunalwahl am 09.06.2024
Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz) in Wahlkreise
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschloss gemäß § 21 BbKWahlG in Verbindung mit § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zur landesweiten allgemeinen Kommunalwahl am 09.06.2024 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
Vorlage: SVV/0658/2023
"Vollzug des §63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren - Brandenburgisches Textilmuseum, Planungsleistung zur Entwicklung und Gestaltung einer neuen Dauerausstellung"
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) bestätigte die Vergabe der Planungsleistungen nach HOAS 2 für die Entwicklung und Gestaltung einer neuen Dauerausstellung für das Brandenburgische Textilmuseum.
Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Ablauf der Einspruchsfrist den Zuschlag zu erteilen.