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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Bauabgangsstatistik 2024 im Land Brandenburg

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,

den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

Den aktuellen Erhebungsbogen finden Sie nachfolgend.

Er ist auch unter:

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

online abrufbar.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Kontakt: Landkreis Spree-Neiße, Untere Bauaufsichtsbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)

Mit freundlichen Grüßen

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Formular Erhebungsbogen (2 Seiten) nachfolgend