Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit den Angaben wird die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für die jeweilige Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen gesichert.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
| • | den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum, |
| • | den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) |
| • | die Nutzungsänderung von Wohnraum |
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Den aktuellen Erhebungsbogen finden Sie nachfolgend.
Er ist auch unter:
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Kontakt: Landkreis Spree-Neiße, Untere Bauaufsichtsbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Formular Erhebungsbogen (2 Seiten) nachfolgend