Vorlage: SVV/0027/2024
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ und Verwendung des Ergebnisses
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Pkt. 6 der Betriebssatzung:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
vom 31.12.2023 wird in der vorgelegten Form mit einer Bilanzsumme von 44.322.894,11 Euro festgestellt. Das Jahresergebnis von 34.020,24 Euro wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Vorlage: SVV/0028/2024
Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt aufgrund der bestätigten Prüfung des Jahresabschlusses 2023 die Entlastung der Werkleiter des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" Herrn Jens Handreck und Herrn Uwe Schmidt für das Wirtschaftsjahr 2023.
Vorlage: SVV/0029/2024
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2024 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße vorzuschlagen, die DONAT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ zu beauftragen.
Die Werkleiter des Eigenbetriebes werden beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Beschlusses einzuleiten.
Vorlage: SVV/0037/2024
Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ (Anlagen 2 - 7) für das
Jahr 2025.
Die Festsetzung nach § 14 Abs. 1 Nummer 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0040/2024
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 31.12.2022
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) zum 31.12.2022 gemäß § 12 (3) der Betriebssatzung fest.
Der geprüfte Jahresabschluss kann in der Zeit vom 25.11. bis einschließlich 06.12.2024 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes, Promenade 9, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Vorlage: SVV/0041/2024
Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) für das Wirtschaftsjahr 2022
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt aufgrund der bestätigten Prüfung des Jahresabschlusses 2022 die Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz), Herrn Sven Zuber, und die Entlastung des Werkleiters, Herrn Stefan Palm für das Wirtschaftsjahr 2022.
Vorlage: SVV/0038/2024
Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz) - Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz)
- Entschädigungssatzung für den Umlegungsausschuss –
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0039/2024 (neu)
Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Forst (Lausitz)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt:
In den Umlegungsausschuss werden für die Dauer der Wahlperiode nach §§ 40, 41 BbgKVerf zu gewählt:
Vorlage: SVV/0033/2024/1
Satzungsbeschluss der Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nummer 1 Baugesetzbuch "Am Kreuzberg / Frankfurter Straße"
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (Klarstellungssatzung) mit der Bezeichnung „Am Kreuzberg / Frankfurter Straße“ (Satzungsbeschluss).
Die bisherige Innenbereichssatzung nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) vom 14.07.2006 tritt hiermit außer Kraft.
Die Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft.
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0043/2024/1
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023
Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) - hier: Sanierung und notwendige Erweiterung der Sporthalle und Sanierung des Sanitärtraktes
hier: Bestätigung des Finanzierungskonzeptes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 13.03.2024 für das Projekt „Weiterentwicklung der Sportstätte Sperlingsgasse 11, 03149 Forst (Lausitz) – hier: Sanierung und notwendige Erweiterung der Sporthalle und die Sanierung des Sanitärtraktes“ das in der Anlage befindliche Finanzierungskonzept.
Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2024 – 2029. Die Höhe der Förderung (75 %) wurde mit 2.454.968,94 EUR durch den Fördermittelgeber ausgewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Finanzierungskonzept für die Antragstellung zum 15.11.2024 einzureichen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Vorlage: SVV/0031/2024
Grundstücksverkauf, Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33
Vorlage: SVV/0032/2024
Tausch von Grundstücken in der Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 13