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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung - Aktualisierung von Nutzungsarten

In der Gemeinde Forst (Lausitz), Gemarkung Forst, Fluren 11 bis 22, Flur 29 sowie Fluren 31 bis 44 wurden die Nutzungsarten aktualisiert.

Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Liegenschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Liegenschaften und der Landschaft zu erfassen, in einem Geobasisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformationen bereitzustellen. Gemäß § 11 (1) BbgVermG gehören die Lage, Nutzungsart sowie öffentlich-rechtliche Festlegungen zu den Inhalten des Liegenschaftskatasters.

Schöne
Fachbereichsleiter
Landkreis Spree-Neiße
FB Kataster und Vermessung