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Amtsblatt für die Stadt Forst (Lausitz)
Ausgabe 8/2024
Nichtamtlicher Teil
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Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Zum Schuljahr 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden.

Die Schulanmeldung erfolgt auf der Grundlage der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung der Schulbezirke und dem Überschneidungsgebiet für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2025/2026 - Beschlussvorlage SVV/0048/2024.

Die Schulanmeldung findet zu den unten angegebenen Terminen im Sekretariat der jeweiligen Grundschule statt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Schule!

Für das kommende Schuljahr können Sie die Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren auch digital unter www.schulportal.brandenburg.de > Antragsverfahren > Ü1-Verfahren vornehmen.

Zu dem Termin in der Schule bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes, einen Nachweis über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung, den Personalausweis der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung und den Impfausweis des Kindes mit.

An den unten angegebenen Tagen ist auch die Vormerkung für den Hort möglich.

Bitte beachten Sie, dass die konkrete Anmeldung für den Hort bis zum 31. Mai 2025 im Fachbereich Bildung und Soziales zu erfolgen hat!

Weitere Informationen zur Schul- und Hortanmeldung finden Sie auf unserer Website unter Stadt und Verwaltung > Rathaus > Was erledige ich wo?.

Gern können Sie sich auch an die zuständigen Mitarbeiterinnen in unserer Verwaltung, Frau Reinicke, Tel. 03562 989-305 und Frau Peschke, Tel. 03562 989-309, wenden.

Termine für die Schulanmeldung: