Liegt der erste Schnee auf den Gehwegen, muss dieser gemäß der "Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Grünbach" beseitigt werden, sodass Passanten keinen Schaden nehmen.
Demnach müssen Grundstücksbesitzer an ihren Grundstücken angrenzende Gehwege von Schnee und Eis befreien und gegen Glätte durch das Verteilen von Streugut (Sand und Splitt)) absichern.
Laut Satzung müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Wir weisen alle Grundstückseigentümer daraufhin, dass der Schnee nicht auf die Straße geschippt werden darf. Weiterhin hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass durch das Streuen mit Salz die Gehwege stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Bitte streuen Sie mit Splitt oder anderen geeigneten alternativen Mitteln.