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Grünbacher Anzeiger - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2025
Interessantes und Wissenswertes
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Aufruf – Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Sagenhaftes Vogtland im Rahmen einer Kleinprojektförderung

Der Verein Sagenhaftes Vogtland e.V. ruft im Rahmen des Regionalbudgets 2025 zur Einreichung von Vorhaben auf:

Nr. des Aufrufes:

01-2026-RBSV-V

Datum des Aufrufes:

06. Januar 2026

Einreichfrist:

13. Februar 2026 16:00 Uhr

Einzureichen bei:

LEADER-Regionalmanagement

(schriftlich,

Sagenhaftes Vogtland e.V.

auch per E-Mail)

Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 25

08223 Falkenstein

info@sagenhaftes-vogtland.de

Rechtsgrundlagen:

Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe

„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“:

https://www.bmleh.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html

LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sagenhaftes Vogtland:

sagenhaftes-vogtland.de/media/Default/user_upload/231011_LES_SV.pdf

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nichtinvestiv) gefördert werden, die in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner im LEADER-Gebiet Sagenhaftes Vogtland umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der FRL LE/2025 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommenwurden. Siehe Gebietskulisse:

https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/regionalbudgets-20851.html

Inhalt des Aufrufs:

Dieser Aufruf ist ausschließlich ausgerichtet auf die Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 3.200,00 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Der Aufruf umfasst die Förderung von Kleinprojekten, die der inhaltlichen Zuordnung zum Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) inhaltlich zugeordnet werden können:

3.0 Dorfentwicklung

Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

Der Aufruf dient der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Sagenhaftes Vogtland im strategischen Handlungsfeld:

Grundversorgung und Lebensqualität, Maßnahmeschwerpunkte d-f.

Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets für diesen Aufruf:

50.000,00 €

Fördersatz:

80%

Höchstfördersumme:

1.600,00 €

Mindestfördersumme:

500,00 €

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind alle unmittelbar mit der Maßnahme in Zusammenhang stehenden Ausgaben, soweit in übergeordneten rechtlichen Regelungen nichts anderes bestimmt ist.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Zuwendungsempfänger:

rechtsfähige Vereine

Ausführungszeitraum:

Beginn: mit Rechtsfähigkeit des privatrechtlichen Vertrages zur Unterstützung eines Kleinprojektes aus dem Regionalbudget zwischen Zuwendungsempfänger (Letztempfänger) und dem Sagenhaftes Vogtland e.V.

Ende: 14.08.2026 Bis zu diesem Termin muss das Projekt einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben realisiert bzw. umgesetzt werden.

Abrechnungstermin:

Die Abrechnung gegenüber dem Sagenhaften Vogtland e.V. muss bis spätestens 14.08.2026 16:00 Uhr erfolgen.

Fördergegenstand:

-

bauliche Investitionen bzw. Sanierung von Vereinsanlagen

-

bauliche Investitionen, die der Umsetzung des Vereinszweckes dienen, bspw. Errichtung von Informationstafeln, Denkmäler etc.

-

Ausstattung (unbeweglich oder beweglich) von Vereinsräumen, bspw. Möbel, Technik, technische Anlagen, Barrieren reduzierende Maßnahmen etc.

-

Ausstattung (unbeweglich oder beweglich), die der Umsetzung des Vereinszweckes dient, bspw. Vitrinen, Möbel, Gerät, Technik, Ausrüstung, Zubehör

Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.

Förderausschluss:

-

Vorhaben, die bereits begonnen wurden

-

gebrauchte Gegenstände

-

Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert)

-

laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialien)

-

gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten (im Rahmen der Bauplanung)

-

Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten

-

Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB

-

Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

-

einzelbetriebliche Beratung

-

Leistungen der öffentlichen Verwaltung

-

die Installation von eigenständig mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln

-

Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Hochwasserentstehungsgebieten, soweit diese nach § 78d Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes beziehungsweise § 76 Absatz 3 des Sächsischen Wassergesetzes genehmigungspflichtig sind und durch die zuständige Wasserbehörde nicht genehmigt wurden oder diese bei durch andere Behörden genehmigten Vorhaben der Förderung nicht zustimmt.

-

Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Hochwasserentstehungsgebieten, soweit diese nach § 78d Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes beziehungsweise § 76 Absatz 3 des Sächsischen Wassergesetzes genehmigungspflichtig sind und durch die zuständige Wasserbehörde nicht genehmigt wurden oder diese bei durch andere Behörden genehmigten Vorhaben der Förderung nicht zustimmt.

-

Bekleidung (Ausnahme sind Trachten oder historische Gewänder)

-

Ankauf von Grundstücken

-

Kauf von Tieren

-

Eigenleistungen und Personalleistungen

-

Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

-

Printmedien

Voraussetzungen der Förderung:

Erfüllung der Mindestkriterien

Kriterienkatalog unter:

https://sagenhaftes-vogtland.de/aufrufe/aufruf-kleinprojektfoerderung

Vorhabenauswahl:

Die Vorhabenauswahl erfolgt im Rahmen des bereitstehenden Budgets anhand von Auswahlkriterien durch die Entscheidergruppe Sagenhaftes Vogtland, deren Zusammensetzung auf Grundlage der aktuellen, genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie Sagenhaftes Vogtland durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) bestätigt wurde.

Kriterienkatalog unter:

https://sagenhaftes-vogtland.de/aufrufe/aufruf-kleinprojektfoerderung

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft.

Stufe 1:

Mindestkriterien

Stufe 2:

Rankingverfahren

Die Liste der Mindestkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit.

Vorhaben, welche die Mindestkriterien nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.

Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Rangfolge zur Auswahl der besten Vorhaben im Rahmen des bekanntgegebenen Budgets.

Bei Punktgleichstand im Ranking ist davon auszugehen, dass die Vorhaben als gleichwertig zu betrachten sind. Um dennoch eine Rangfolge unter gleichwertigen Vorhaben zu erstellen, entscheidet die Höhe des beantragten Zuschusses, wobei das Vorhaben mit dem niedrigsten Zuschuss den höchsten Rang unter den gleichwertigen Vorhaben einnimmt.

Begründung: geringerer Mitteleinsatz bei gleichwertiger Würdigung.

Sollte auch dann immer noch ein Punktgleichstand bestehen (z.B. durch Erreichen der Förderhöchstsumme), entscheidet die Höhe des Finanzvolumens der Vorhaben, wobei das Vorhaben mit dem höchsten Finanzvolumen den höchsten Rang unter gleichartigen Vorhaben einnimmt.

Begründung: größeres Investitionsvolumen in die Region bei gleicher Würdigung.

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.

Sollte ein weiterer Aufruf erfolgen, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.

Der Termin für die Vorhaben-Auswahl wird auf der Internetseite www.sagenhaftes-vogtland.de bekannt gegeben. Der Antragsteller wird schriftlich über das Ergebnis der Vorhabenauswahl informiert.

Beizubringende Unterlagen für einen Antrag:

https://sagenhaftes-vogtland.de/aufrufe/aufruf-kleinprojektfoerderung

Beratung und Auskünfte:

LEADER-Regionalmanagement

Sagenhaftes Vogtland e.V.

Dr.-Wilhelm-Külz-Str.25

08223 Falkenstein

Tel.: 03745 75 12345 / 6

E-Mail: info@sagenhaftes-vogtland.de