Die in dieser Ausgabe veröffentlichte Polizeiverordnung deren Geltungsbereich für die Stadt Falkenstein sowie die Gemeinde Grünbach und die Gemeinde Neustadt gültig ist, wurde nach 10 Jahren überarbeitet und angepasst.
In wesentlichen Bestandteilen gab es keine Veränderungen.
Für die Gemeinde Grünbach galt bisher unter § 8 Abs. 3 eine festgelegte Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr. In dieser Zeit waren alle lärmverursachenden Arbeiten und sonstige den Ruhezeiten unangepassten Lautäußerungen zu unterlassen.
Nach Diskussion im Gemeinderat wurde mehrheitlich beschlossen, diesen Absatz zu streichen.
Es hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass diese Regelung für viele Grundstücksbesitzer schwierig umsetzbar war. Trotzdem haben sich viele Bürgerinnen und Bürger an diese Regelung gehalten.
Im Nachhinein danken wir für das gezeigte Verhalten.
Ab sofort fällt somit diese Regelung weg und es gelten die in der neuen Polizeiverordnung bezeichneten Ruhezeiten.