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Grünbacher Anzeiger - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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30 km/h auf der Bahnhofstraße, S 304

Durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern wurde die Gemeindeverwaltung Grünbach auf eine gefährliche Verkehrssituation im Bereich unserer Arztpraxis, Bahnhofstraße 21 A, aufmerksam gemacht.

Es kommt immer wieder zu Gefahrensituationen durch parkende und haltende Fahrzeuge.

Natürlich ist in diesem Bereich ein erhöhtes Fußgängeraufkommen zu verzeichnen. Ein Fahrverkehr mit unangepasster Geschwindigkeit erhöht das Gefahrenpotential.

Angeregt wurde seitens der Bürger, eine Begrenzung der Geschwindigkeit sowie einseitiges Parkverbot.

Die Gemeinde Grünbach beantragte beim Landratsamt Vogtlandkreis, Verkehrsamt, eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Erweiterung einer 30km/h Zone im Bereich vor der Arzt- und Zahnarztpraxis, Bahnhofstraße 21 A.

Leider bekamen wir eine Versagung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch dem Baulastträger, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Plauen, dem Polizeirevier Auerbach und der Straßenmeisterei Falkenstein.

Die Begründung lautet:

Einer Erweiterung des 30 km/h Bereiches wird nicht zugestimmt.

Gemäß § 45 Abs. 9 StVO und deren VwV besteht keine Notwendigkeit diesen Bereich der S 304 mit einer 30 km/h weiter auszudehnen.

Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nach § 12 Abs. 4a StVO nicht erlaubt, im Kurvenbereichen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVO ebenso und kann geahndet werden.

Ein versetztes beidseitiges Parken innerorts beruhigt die Durchgangsgeschwindigkeit.

Die Sicht auf haltende bzw. parkende Fahrzeuge ist ausreichend.

Die Gemeindeverwaltung prüft, ob Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt werden kann.

Wir weisen trotzdem erneut daraufhin, dass das Parken auf dem Gehweg verboten ist. Besonders im Bereich unserer Pflege- und medizinischen Einrichtungen werden dadurch die Fußgänger einer besonderen Gefahrensituation ausgesetzt, wenn der Gehweg durch Fahrzeuge nicht begehbar ist.

Deshalb mahnen wir immer zur Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.