gegenwärtig durchläuft die Vorlage der Landeshauptstadt Dresden zur Neueinrichtung und dem Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen die Stadtbezirke und Ortschaften. In Dresden herrscht ein Mangel an öffentlichen Toiletten Bei Betrachtung des gesamten Stadtgebietes findet man Stellen, an denen es keine öffentlichen Toiletten gibt. Es gehört jedoch zur öffentlichen Daseinsfürsorge, genügend Toiletten bereitzustellen.
Eine Teilversorgung mit öffentlichen Toiletten wurde in der Vergangenheit im Zuge der Stadtwerbung von den verantwortlichen Firmen sichergestellt. Mit dem Ablauf der bisherigen Werbeverträge ergibt sich ein erneuter Handlungsbedarf. Die Vorlage enthält eine Bestands- und Bedarfsanalyse für ein Toilettenkonzept. Schwachpunkte sind gegenwärtig noch Aufenthaltsorte und Knotenpunkte im Stadtgebiet, die nicht berücksichtigt wurden. Hier sind Korrekturen erforderlich, sonst gibt es nach wie vor weiße Flecken im Stadtgebiet. Die Einbeziehung der Stadtbezirke und Ortschaften im Vorfeld wäre sinnvoll gewesen, um vorab Ideen und Vorschläge aufnehmen zu können.
Dresden ist eine Stadt mit vielen Gästen. Gerade in der Reise-Saison muss es funktionierende Toiletten an touristisch frequentierten Orten geben. Dazu gehören auch die Parkplätze, vor allem für Reisebusse. Zudem braucht es ein Konzept, welches tatsächlich den stadtweiten Bedarf abbildet. Die Anzahl der öffentlich nutzbaren Toiletten teilt sich wie folgt auf:
| - | kommunaler öffentlicher Raum 23 |
| - | kommunale Gebäude 21 |
| - | private Betreiber 37 |
Somit stehen nach der gegenwärtigen Vorlage nur 81 öffentliche Toiletten im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung.
Sie sind sicher alle schon mit der Neureglung der Grundsteuerberechnung konfrontiert worden, denn es trifft sowohl Wohneigentümer als auch Mieter, da diese auch über die Miete umgelegt werden kann. Grund für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen die Einheitswerte durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Die Neubewertung der Grundstücke soll die Steuergerechtigkeit erhöhen. Das führt zwangsläufig dazu, dass die individuell zu zahlende Grundsteuer von der bisherigen Höhe nach oben oder unten abweichen kann.
Um die Auswirkungen der Neureglung besser einschätzen zu können, hat die CDU-Fraktion um Auskunft gebeten. Aus der Antwort auf diese Anfrage geht hervor, dass in gut zwei Drittel der Fälle bereits der neue Grundsteuermessbetrag vorliegt. Die Bescheide weisen durchschnittlich 75 Prozent höhere Messwerte aus. Der Steuerhebesatz liegt für Dresden seit 2005 bei 635 %. Kommt dieser Satz im Zusammenhang mit den neuen Messwerten zum Einsatz, wird das Wohnen in Dresden teurer. Die CDU-Fraktion hat deshalb einen Antrag eingebracht, der die Aufkommensneutralität der Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer festschreibt. Die einzige Möglichkeit hierfür ist die Senkung des Hebesatzes. Hier ist der Stadtrat gefordert, eine Entlastung für die Bürger zu beschließen.
Ohne diese Änderung würden die Menschen und Unternehmen insgesamt zugunsten der Stadtkasse belastet. Die Höhe des Hebesatzes ab dem 01.01.2025 kann derzeit noch nicht verbindlich festgelegt werden, weil die dafür erforderlichen Daten noch nicht abschließend vorliegen.
Die CDU-Fraktion will den Oberbürgermeister beauftragen, vorliegende Erkenntnisse zur Gesamtthematik Grundsteuer bis Jahresende mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Unsere nächste Sitzung ist für Montag, den 13. November 2023 um 19 Uhr im Ortschaftszentrum, Otto-Harzer-Str. 2 b geplant.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang in den Schaukästen und wird im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de veröffentlicht.