Der Oberbürgermeister möchte Dresdnerinnen und Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum im Jahr 2024 feiern können. Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden die Jubilare gebeten, sich möglichst umgehend, jedoch spätestens bis vier Wochen vor dem Ereignis, schriftlich in der Verwaltungsstelle Gompitz/Altfranken bzw. im Ortschaftsbüro Mobschatz zu melden. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.
Im „Dresdner Amtsblatt“ werden die Ehejubilare sowie die Altersjubilare (90., 100. und jeder folgende Geburtstag) veröffentlicht, wenn dazu deren schriftliche Einwilligung rechtzeitig gegenüber der Verwaltungsstelle Gompitz/Altfranken bzw. dem Ortschaftsbüro Mobschatz vorliegt.