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Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz
Ausgabe 12/2023
Informationen der Verwaltung
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Hinweis der Meldestelle Cossebaude

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 der Kinderreisepass als Ausweis- und Reisedokument nach dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wegfällt. Die Gültigkeit bleibt vor Ablauf des Dokumentes jedoch bestehen.

Eine offizielle Ausweispflicht gilt erst ab 16 Jahren. Jedoch empfiehlt es sich in manchen Situationen, z. B. die Fahrt in den Urlaub, bereits vorher ein Dokument für Ihr Kind zu besitzen. Wenn Reisen in passpflichtige Länder geplant sind, empfiehlt es sich einen regulären Reisepass für das Kind zu beantragen. In einigen Ländern ist ebenso der reguläre Personalausweis als Reisedokument ausreichend. Die Gültigkeit beider Dokumente beläuft sich für Personen unter 24 Jahre auf 6 Jahre. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente, können Sie sich vor Antritt der Reise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) informieren. Da die Produktionszeit bei Reisepässen aktuell bei ca. 6 Wochen und bei Ausweisen bei ca. 2 Wochen liegt, beantragen Sie bitte entsprechend rechtzeitig die Dokumente in Ihrem Bürgerbüro bzw. bei uns in der Meldestelle Cossebaude, Sitz: Dresdner Straße 3, 01156 Dresden zu folgenden Sprechzeiten:

Montag 9 – 12 Uhr, ab 13 Uhr nach Vereinbarung

Dienstag und Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr, 17 – 18 Uhr nach Vereinbarung

Terminvereinbarung unter Tel.: (0351) 4887935, (0351) 4887936 und E-Mail: Ortschaft-Cossebaude@dresden.de. Termine können Sie ebenfalls auf der Homepage www.dresden.de über die Online-Terminvergabe der Landeshauptstadt Dresden reservieren.

Vielen Dank und wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr und viel Spaß bei der Urlaubsplanung.