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Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz
Ausgabe 2/2026
Nachrichten aus Altfranken
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Liebe Altfrankener Bürgerinnen und Bürger,

in der letzten Sitzung wurden durch zwei Vertreterinnen des Amtes für Stadtplanung und Mobilität Schwerpunkte des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vorgetragen. Es handelt sich hier um eine bundesweite Novelle, die es den Kommunen ermöglicht, den Wohnungsbau durch Vereinfachung der Antragsverfahren zu forcieren. Hierfür wurde eine Befristung bis 31.12.2030 festgelegt. Zu diesem Zweck muss der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragen, der Entscheidung für die Novelle zuzustimmen. Schwerpunkte der Baugesetzbuch-Novelle sind:

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Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Gunsten des Wohnungsbaus

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Erweiterung der Möglichkeiten zur Abweichung vom Einfügungsgebot, z. B. Wohnungsbau in der zweiten Reihe

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Abweichung von bauplanerischen Vorschriften zu Gunsten des Wohnungsbaus, z.B. Nutzungsänderung baulicher Anlagen zu Wohnzwecken

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Gemeindliches Zustimmungsverfahren

Bauanträge nach den Regeln der Gesetzes-Novelle müssten dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Sinne der praktischen Realisierung kann der Stadtrat mittels Grundsatzbeschluss die Planungshoheit auf die Verwaltung übertragen.

Wohnungsbauvorhaben, die eine Geschossfläche von mehr als 2.400 qm haben, können durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages umgesetzt werden. Dabei sind 15 bis 30 % als geförderter Wohnungsbau (Sozialwohnungen) zu berücksichtigen. Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser unterliegen nicht der Verpflichtung von gefördertem Wohnungsbau.

Das Thema Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet Kastanienweg und dem Wirtschaftsweg entlang des Walles zur Coventry Straßen geht in die nächste Runde. Das notwendige Flurstück ist seit längerer Zeit im städtischen Eigentum. Der Ortschaftsrat hat für den Bau des Weges bereits 18.000 Euro auf ein entsprechendes Konto beim Straßen- und Tiefbauamt (STA) hinterlegt. Gegenwärtig hat das Straßen- und Tiefbauamt den Preis auf 41.650 Euro erhöht.

Es handelt sich hier um 42 qm Fußweg. Für den Ortschaftsrat ist diese Preisentwicklung nicht mehr nachvollziehbar. Wir fordern daher eine konkrete Auflistung aller Positionen, die für die Herstellung des Weges zum Ansatz gebracht wurden. In Zeiten knapper kommunaler Finanzmittel ist eine derartige Preisexplosion außerhalb jeglichen Sparsamkeitsgebotes. Eine eigenständige Vergabe durch die Ortschaft würde hier zu erheblichen Preisreduzierungen führen. Ein entsprechender Vorschlag zur Erhöhung der Ausschreibungssummen für die Ortschaften von 5.000 Euro auf 13.000 Euro ist dem Oberbürgermeister in seinem letzten Treffen mit den Ortsvorstehern angetragen worden. Damit könnten die Ortschaften einen effektiven Beitrag bei der Einsparung finanzieller Mittel leisten.

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ortsvorsteher Dr. Doltze