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Ortsnachrichten Gompitz - Altfranken - Mobschatz
Ausgabe 3/2026
Nachrichten aus Gompitz
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 22. Januar 2026 hatten die Ortsvorsteher der neun Ortschaften einen Besprechungstermin mit dem Oberbürgermeister Dirk Hilbert. Von den Ortsvorstehern wurden verschiedene Themen angemeldet, die alle gleichermaßen betreffen. Zum einen ging es um die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden, in der der Fortbestand aller Ortschaften festgeschrieben werden soll. Leider wurde der dazu notwendige Beschluss im Stadtrat aus unterschiedlichen Interessenslagen der einzelnen Fraktionen mehrfach vertagt. Nun könnten wir uns als Gompitz zurücklehnen, weil wir einen Eingemeindungsvertrag haben, der unsere Selbstständigkeit unbefristet garantiert. Aber was nützt uns das, wenn wir möglicherweise dann die einzige Ortschaft sind, die übrig geblieben ist. Die Antwort ist klar und deutlich: Nichts, denn nur in der Gemeinschaft der Ortschaften können wir uns Gehör verschaffen und unseren Interessen Nachdruck verleihen. Mit Ablauf der vertraglich zugesicherten Ortschaftsverfassungen erlischt auch die Pflicht der Landeshauptstadt zur besonderen Mittelausstattung aus den Eingliederungsvereinbarungen. Das wäre eine Katastrophe für alle Ortschaften, denn gerade mit den Verfügungsmitteln und den Investitionsmitteln haben wir in den Ortschaften einen großen Gestaltungsspielraum, um das Leben in der Ortschaft attraktiv zu gestalten und Projekte verschiedener Art anzuschieben. Jetzt in der schwierigen Haushaltslage haben wir noch stark reduzierte Verfügungsmittel – aber wir sind noch handlungsfähig. Jetzt müssen wir der städtischen Verwaltung und dem Stadtrat vertrauen, dass sie alle an die Ortschaften denken.

Und damit sind wir auch schon bei einem aktuellen Thema, was der Ortschaftsrat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. März 2026 behandeln musste. Dem Ortschaftsrat lagen vier Förderanträge vom Verein Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Ockerwitz e. V. vor. Sie beinhalteten die Festveranstaltung 140 Jahre Freiwillige Feuerwehr Ockerwitz, Bewirtung der linkselbischen Feuerwehren zum Feuerwehrwettkampf, Kinderfest in Ockerwitz zum Feuerwehrfest sowie Weihnachtsgeschenke für Kinder. Insgesamt machte es einen Betrag in Summe von 4.070 Euro aus. Leider sprengt das den finanziellen Rahmen für eine einzelne Förderung eines Vereins. Es ist ja bekannt, dass wir für dieses Jahr nur 23.000 Euro Verfügungsmittel verteilen können. Das alles unter der Beachtung, dass wir noch weitere Vereine haben, die wir auch angemessen unterstützen wollen. Aus diesem Grunde haben wir vor der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates das Gespräch mit den Antragstellern gesucht, um eine gemeinsame vertretbare Lösung zu finden. Im Ergebnis hat der Ortschaftsrat für zwei Veranstaltungen 1.520 Euro bereitgestellt, sodass der Verein Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Ockerwitz e. V. eine Planungssicherheit hat.

In der Ortschaftsratssitzung wurde durch das zuständige Amt für Stadtplanung und Mobilität die Vorlage „Grundsatzbeschluss „Bauturbo“ (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung)“ vorgestellt. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurde mit den Zielen eingeführt, den Wohnungsbau zu beschleunigen als auch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu hat der Bundesgesetzgeber zur Förderung des Wohnungsbaus weitreichende planerische Änderungen beschlossen. Die Bauaufsicht kann künftig

a) Bauanträgen in Bebauungsplangebieten zustimmen, auch wenn die Grundzüge der Planung nicht eingehalten werden,

b) Bauanträge nach § 34 BauGB genehmigen, auch wenn sie sich nicht in die Umgebungsbebauung einfügen,

c) es können künftig gemäß § 246 e sogar Wohnbauvorhaben ohne Bebauungsplan genehmigt werden.

Die Landeshauptstadt Dresden will nun gemäß der Beschlussvorlage dem Oberbürgermeister bis 1 ha Flächeninanspruchnahme einen Freibrief zukommen lassen. Und genau an dieser Stelle müssen wir aufpassen, dass unsere Interessen in der Ortschaft gewahrt werden und unsere Zustimmungen nicht verloren gehen. Deshalb haben wir in die städtische Beschlussvorlage eine Ergänzung mit folgenden Inhalten aufgenommen:

Genehmigungen im Bereich der Ortschaften

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die von den Grundzügen der Planung in Bebauungsplangebieten gemäß § 31 Abs. 3 BauGB abweichen,

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nach § 34 Abs. 3 BauGB, in denen vom Einfügungsgebot in die nähere Umgebung abgewichen wird,

-

gemäß § 246 e BauGB, Sonderregelungen für den Wohnungsbau (Bauturbo)

bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Ortschaftsrates.

Nun warten wir ab, was passiert und ob unsere Forderungen Beachtung finden. Einen Freibrief wollten wir nicht erteilen.

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Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Ofschanka
Ortsvorsteher

Ortschaftsratssitzung Gompitz

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Gompitz findet am Montag, den 13. April 2026, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Gompitz, Altnossener Str. 46 a in 01156 Dresden statt.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang in den Schaukästen der Ortschaft und wird im Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Dresden unter www.ratsinfo.dresden.de veröffentlicht.