Landeshauptstadt Dresden
Bebauungsplan Nr. 3079
Dresden-Altfranken Nr. 5, Rudolf-Walther-Straße (Teil B)
Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes Altfranken (Teil B) als Standort für ein Gewerbe- und ein Wohngebiet zum Ziel. Plangebiet A des Bebauungsplanes befindet sich Nickern und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der vorgesehenen Entwicklung in Altfranken.
Montag, 2. Juni 2025, 17:00 Uhr,
im Ortschaftszentrum Altfranken, Sitzungssaal, Otto-Harzer-Straße 2 b, 01156 Dresden.
Im Rahmen der Vorstellungen wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die künftige Bebauung der Gebiete zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.
Neben der öffentlichen Erörterung besteht die Möglichkeit, von Montag, 19. Mai 2025, bis Freitag, 20. Juni 2025, schriftlich Stellungnahmen zu den Vorentwürfen vom Bebauungsplan abzugeben. Diese sollten vorzugsweise per E-Mail an stadtplanung-mobilitaet@dresden.de gesendet werden.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 3079 Dresden-Nickern Nr. 7, Sondergebiet Michaelisstraße (Teil A) und Dresden-Altfranken Nr. 5, Rudolf-Walther-Straße (Teil B) erfolgte im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 15. Mai 2025 unter
www.dresden.de/amtsblatt. Die Planungsunterlagen sind online unter www.dresden.de/offenlagen sowie im World Trade Center, Erdgeschoss, im ehemaligen Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammon-straße 70, einsehbar.