Der Ortschaftsrat Gompitz nimmt die Gratulation zu Geburtstagen und Jubiläen von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft Gompitz gemäß Beschluss V-GP0147/23 vor. Demnach übermittelt der Ortschaftsrat persönliche Glückwünsche zum 80., 85., 90., 100. und jeden folgenden Altersjubiläum.
Die Gratulation zum 91., 92., 93., 94. und 96., 97., 98., 99. Geburtstag kann grundsätzlich nicht mehr erfolgen, da diese Daten aus melderechtlicher Sicht nicht übermittelt werden können. Auf Wunsch des Jubilars wird der Ortschaftsrat eine persönliche Gratulation auch weiterhin gern vornehmen. Allerdings ist dafür Ihre Mitwirkung erforderlich. Schriftliche Meldungen nimmt die Verwaltungsstelle Gompitz entgegen.