Duldung von geplanten Vorarbeiten (Vermessung) zur Vorbereitung der Planung für die BAB 4, VKE 360.1 und VKE 360.2 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden West
Die Bundesrepublik Deutschland – Bundesfernstraßenverwaltung –, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit den Ausbau der BAB 4 zwischen dem AD Nossen und der AS Bautzen-Ost. Der Ausbau erfolgt abschnittsweise vom AD Nossen bis zur Anschlussstelle (AS) Wilsdruff sowie von der AS Wilsdruff bis zum AD Dresden West.
Zur Vorbereitung der Planung müssen in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 auf folgenden Flurstücken der benannten Gemarkungen Vermessungsarbeiten (Tag- und Nachtbegehungen) durchgeführt werden.
Der vollständige Bekanntmachungstext kann im Dresdner Amtsblatt vom 15. Mai 2024 – Elektronische Ausgabe Nr. e18-05-2024 nachgelesen werden.