Laub von Straßenbäumen und von der Miniermotte befallenes Kastanienlaub können Grundstückseigentümer ganzjährig gebührenfrei bei den städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfall-Annahmestellen abgeben. Hausmeisterdienste oder gewerbliche Dienstleister können diesen Service jedoch nicht nutzen.
Die Abgabe von Laub aus dem Grundstück oder Garten ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in der Abfallwirtschaftsgebührensatzung festgelegt und beträgt pro 0,2 Kubikmeter 1,00 Euro und bei mehr als einem Kubikmeter 5,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter.
Das Laub kann auch in der Biotonne entsorgt oder auf dem Grundstück kompostiert werden. Laub in der freien Natur oder im öffentlichen Raum abzuladen, ist untersagt. Ebenso ist das Verbrennen von Laub nicht gestattet.
Die Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Grünabfall-Annahmestellen stehen im Abfallratgeber und unter www.dresden.de/abfall.