Titel Logo
Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis

Eintragungsverfügung

für das Bestandsverzeichnis

zuständige Behörde:

Stadtverwaltung Königstein

Ort, Tag:

Königstein, 14.01.2025

Aktenzeichen: BÖW 2

Telefon: 035021 99738

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der

[X] beschränkt - öffentliche Wege und Plätze

Genaue Bezeichnung der Straße:

Koppelsdorfer Weg

Stadt/Gemeinde:

Gohrisch

Landkreis:

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

I. Anlass

[X] Berichtigung und Fortschreibung der Eintragungen gemäß §4

Satz 7 SächsStrG und § 3 i.V.m. §5 Abs. 2ff StraBeVerzVo

und Gemeinderatsbeschluss Nr.: GR 425 XII/2024 vom

17.12.204, Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse und

rechtlichen Anforderungen.

II. Inhalt der Eintragung:

Das Bestandsblatt des o. g. beschränkt - öffentlichen Weges wird zur Anpassung der Angaben im Bestandsverzeichnis (BV) an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen berichtigt und ergänzt. Insbesondere werden einzelne private Flurstücke nachträglich eingetragen, die bei der Erstanle-gung der Bestandskarteikarten vergessen wurden.

Folgende Änderungen / Ergänzungen vorgenommen:

Blatt-Nr. BÖW: 32

Nr. des Weges im Übersichtsblatt.: KHDBW02

Straßenklasse: BÖW als selbst. Gehweg / Wanderweg

Widmungsbeschränkungen: Fußgänger

Anfangspunkt: OS Koppelsdorfer Straße, NK 3941014

Endpunkt: OS Liethenhäuser, NK 3941007

Länge: von 295 m auf 338 m

Flurstücke: Gemarkung hinzugefügt

Schreibfehler

227 berichtigt zu 221 nach Fortführung 221/1

220/1 nach Fortführung 220/5

ergänzt

220/a Gem. Kleinhennersdorf

ergänzt

220/3 Gem. Kleinhennersdorf

ergänzt

220/4 Gem. Kleinhennersdorf

ergänzt

370/1 Gem. Papstdorf

ergänzt

375/4 Gem. Papstdorf

ergänzt

375/5 Gem. Papstdorf

ergänzt

387/2 Gem. Papstdorf

Das bisherige Bestandsblatt wird im BV gelöscht und durch

Bestandsblatt Nr. 32 ersetzt.

Karte der Anlage ist Bestandteil der Eintragungsverfügung

III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung

IV. Nach Eintrag Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:

Landratsamt Pirna

Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für oben bezeichnete Straßenklasse liegt:

in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 17.02.2025

bei: Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, Zimmer 38

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein einzulegen.

Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, Postfach 10 02 53/54 in 01782 Pirna eingelegt wird.

Kai Eisert, Bürgermeister