Eintragungsverfügung
für das Bestandsverzeichnis
| zuständige Behörde: Stadtverwaltung Königstein | Ort, Tag: Königstein, 14.01.2025 |
| Aktenzeichen: BÖW 2 | Telefon: 035021 99738 |
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der
[X] beschränkt - öffentliche Wege und Plätze
| Genaue Bezeichnung der Straße: | Koppelsdorfer Weg |
| Stadt/Gemeinde: | Gohrisch |
| Landkreis: | Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
I. Anlass
[X] Berichtigung und Fortschreibung der Eintragungen gemäß §4
Satz 7 SächsStrG und § 3 i.V.m. §5 Abs. 2ff StraBeVerzVo
und Gemeinderatsbeschluss Nr.: GR 425 XII/2024 vom
17.12.204, Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse und
rechtlichen Anforderungen.
II. Inhalt der Eintragung:
Das Bestandsblatt des o. g. beschränkt - öffentlichen Weges wird zur Anpassung der Angaben im Bestandsverzeichnis (BV) an die tatsächlichen Verhältnisse und rechtlichen Anforderungen berichtigt und ergänzt. Insbesondere werden einzelne private Flurstücke nachträglich eingetragen, die bei der Erstanle-gung der Bestandskarteikarten vergessen wurden.
Folgende Änderungen / Ergänzungen vorgenommen:
Blatt-Nr. BÖW: 32
Nr. des Weges im Übersichtsblatt.: KHDBW02
Straßenklasse: BÖW als selbst. Gehweg / Wanderweg
Widmungsbeschränkungen: Fußgänger
Anfangspunkt: OS Koppelsdorfer Straße, NK 3941014
Endpunkt: OS Liethenhäuser, NK 3941007
Länge: von 295 m auf 338 m
Flurstücke: Gemarkung hinzugefügt
| Schreibfehler | 227 berichtigt zu 221 nach Fortführung 221/1 |
|
| 220/1 nach Fortführung 220/5 |
| ergänzt | 220/a Gem. Kleinhennersdorf |
| ergänzt | 220/3 Gem. Kleinhennersdorf |
| ergänzt | 220/4 Gem. Kleinhennersdorf |
| ergänzt | 370/1 Gem. Papstdorf |
| ergänzt | 375/4 Gem. Papstdorf |
| ergänzt | 375/5 Gem. Papstdorf |
| ergänzt | 387/2 Gem. Papstdorf |
Das bisherige Bestandsblatt wird im BV gelöscht und durch
Bestandsblatt Nr. 32 ersetzt.
Karte der Anlage ist Bestandteil der Eintragungsverfügung
III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung
IV. Nach Eintrag Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:
| Landratsamt Pirna |
Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für oben bezeichnete Straßenklasse liegt:
| in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 17.02.2025 |
| bei: Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, Zimmer 38 |
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein einzulegen.
Die Widerspruchsfrist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Landratsamt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, Postfach 10 02 53/54 in 01782 Pirna eingelegt wird.