Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 26.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
| Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 betragen | ||
| 1. im Erfolgsplan | ||
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| die Erträge | 874.460 € |
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| die Aufwendungen | 923.613 € |
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| der Jahresverlust | 49.153 € |
| 2. im Liquiditätsplan | ||
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| der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 284.776 € |
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| der Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -694.400 € |
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| der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 394.988 € |
| Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 werden festgesetzt: | ||
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 480.000 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 117.000 € |
| ausgefertigt: | ||
Bad Schandau, 09.01.2025
Die Haushaltssatzung 2025 des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach wurde mit Bescheid vom 08.01.2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde in der vorliegenden Form genehmigt.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung 2025 und der Wirtschaftsplan des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach in der Zeit von
Dienstag, den 04. Februar bis Dienstag, den 18. Februar 2025
in der Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna, Waldbadstraße 52 d/e, 01814 Reinhardtsdorf-Schöna und in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau, während der Dienstzeiten ausliegt.
Hinweis:
Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.