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Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 26.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 betragen

1. im Erfolgsplan

die Erträge

874.460 €

die Aufwendungen

923.613 €

der Jahresverlust

49.153 €

2. im Liquiditätsplan

der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

284.776 €

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-694.400 €

der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

394.988 €

§ 2

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

480.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

117.000 €

ausgefertigt:

Bad Schandau, 09.01.2025

Trinkwasserzweckverband Taubenbach
T. Kunack
Verbandsvorsitzender

Die Haushaltssatzung 2025 des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach wurde mit Bescheid vom 08.01.2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde in der vorliegenden Form genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung 2025 und der Wirtschaftsplan des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach in der Zeit von

Dienstag, den 04. Februar bis Dienstag, den 18. Februar 2025

in der Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna, Waldbadstraße 52 d/e, 01814 Reinhardtsdorf-Schöna und in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau, während der Dienstzeiten ausliegt.

Hinweis:

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.