Titel Logo
Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)hat die Verbandsversammlung am 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 betragen

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

857.295 €

die Aufwendungen

907.414 €

der Jahresverlust

50.119 €

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

258.955 €

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-513.500 €

der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

195.391 €

§ 2

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

119.000 €

ausgefertigt:

Bad Schandau, 07.01.2026

Trinkwasserzweckverband Taubenbach
T. Kunack
Verbandsvorsitzender

Die Haushaltssatzung 2026 des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach wurde mit Bescheid vom 16.12.2025 durch die Rechtsaufsichtsbehörde in der vorliegenden Form bestätigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung 2026 und der Wirtschaftsplan des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach in der Zeit von

Dienstag, den 03. Februar 2026 bis Dienstag, den 17. Februar 2026

in der Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna, Waldbadstraße 52 d/e, 01814 Reinhardtsdorf-Schöna und in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau, während der Dienstzeiten ausliegen.

Hinweis:

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.