Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 23.09.2025 die einstimmigen Beschlüsse Nr. TZV 378 – 09/25 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach für das Wirtschaftsjahr 2024 und Nr. TZV 379 – 09/25 zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
Beschluss Nr. TZV 378– 09/25
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
| 1.1 | Bilanzsumme — 8.930.893,85 € | |
| 1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
| - | das Anlagevermögen — 8.519.253,54 € |
| - | das Umlaufvermögen — 411.640,31 € |
| - | die Rechnungsabgrenzungsposten — 0,00 € |
| 1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf | |
| - | das Eigenkapital — 1.180.828,56 € |
| - | die empfangenen Investitionszuschüsse — 2.491.172,00 € |
| - | die empfangenen Ertragszuschüsse — 150.469,64 € |
| - | die Rückstellungen — 15.949,90 € |
| - | die Verbindlichkeiten — 5.092.473,75 € |
| 1.2 | Jahresverlust — 549,84 € | |
| 1.2.1 | Summe der Erträge — 859.751.83 € | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen — 860.301,67 € | |
2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresverlust in Höhe von 549,84 € wird auf neue Rechnung vorgetragen
Beschluss Nr. TZV 379 – 09/25
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:
Entlastung des Verbandsvorsitzenden
Dem Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB wurde mit Datum vom 27. August 2025 ein uneingeschränkter Prüfvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2024 des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach werden gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO in der Zeit vom 04.11.2025 bis 21.11.2025 in der Stadtverwaltung Bad Schandau und in der Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna jeweils im Sekretariat des Bürgermeisters während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.