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Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Jahresabschluss des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach zum 31.12.2024

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 23.09.2025 die einstimmigen Beschlüsse Nr. TZV 378 – 09/25 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach für das Wirtschaftsjahr 2024 und Nr. TZV 379 – 09/25 zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:

Beschluss Nr. TZV 378– 09/25

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1

Bilanzsumme  —  8.930.893,85 €

1.1.1

Davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  8.519.253,54 €

-

das Umlaufvermögen  —  411.640,31 €

-

die Rechnungsabgrenzungsposten  —  0,00 €

1.1.2

Davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  1.180.828,56 €

-

die empfangenen Investitionszuschüsse  —  2.491.172,00 €

-

die empfangenen Ertragszuschüsse  —  150.469,64 €

-

die Rückstellungen  — 15.949,90 €

-

die Verbindlichkeiten  —  5.092.473,75 €

1.2

Jahresverlust  —  549,84 €

1.2.1

Summe der Erträge  —  859.751.83 €

1.2.2

Summe der Aufwendungen  —  860.301,67 €

2. Behandlung des Jahresverlusts

Der Jahresverlust in Höhe von 549,84 € wird auf neue Rechnung vorgetragen

Beschluss Nr. TZV 379 – 09/25

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Dem Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.

Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB wurde mit Datum vom 27. August 2025 ein uneingeschränkter Prüfvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2024 des Trinkwasserzweckverbandes Taubenbach werden gemäß § 34 Absatz 2 SächsEigBVO in der Zeit vom 04.11.2025 bis 21.11.2025 in der Stadtverwaltung Bad Schandau und in der Gemeindeverwaltung Reinhardtsdorf-Schöna jeweils im Sekretariat des Bürgermeisters während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

T. Kunack
Verbandsvorsitzender