Beschluss VA 68 XI / 2025 öffentlich vom 11.11.2025
Beschluss zur Beschaffung von Schutzausrüstung für die Feuerwehr der Gemeinde Gohrisch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gohrisch beschließt die Beschaffung von Schutzausrüstung zur Sicherung der Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehren bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.
Beschluss VA 69 XI / 2025 öffentlich vom 11.11.2025
Beschluss zur Beschaffung von Einsatzkleidung für die Feuerwehr der Gemeinde Gohrisch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gohrisch beschließt die Beschaffung von Einsatzkleidung für die Feuerwehren der Gemeinde Gohrisch.
Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.
Beschluss VA 70 XI / 2025 öffentlich vom 11.11.2025
Beschluss zur Beschaffung von Ausrüstung für die Feuerwehr der Gemeinde Gohrisch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gohrisch beschließt die Beschaffung von Ausrüstung für die Feuerwehren der Gemeinde Gohrisch.
Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.
Beschluss GR 71 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss zur Umsetzung des Beschlusses GR 426 XII / 2024 –INTERREG-
Hier: Teil 6 Beschaffung von Einsatzbekleidung
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt die Beschaffung von Einsatzbekleidung im Rahmen des Förderprogramms „INTERREG Sachsen –Tschechien, in Höhe von 21.360,50 EUR brutto. Grundlage für diese Beschaffung ist der Beschluss GR 426 XII / 2024 der Gemeinde Gohrisch.
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 72 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss zur Auftragserteilung für den Erwerb des LKW-Führerscheins der Klasse C
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt die Auftragserteilung für den Erwerb der LKW-Führerscheinklasse C für 2 Kameraden der Feuerwehr Gohrisch.
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 73 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss zur Widmung eines Weges im Ortsteil Cunnersdorf nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG)
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt den in der Anlage 1 aufgeführten Weg gemäß § 6 SächsStrG als öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.
Wegbezeichnung: Hüttenhofweg
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 74 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss über die Vergabe der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Gohrisch für die Haushaltsjahre 2017 bis 2024 gemäß §§ 88, 103, 104, 106 Abs.1 SächsGemO
Die KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hauptstraße 101, 04416 Markkleeberg wird gemäß §§ 88 i.V.m. 103, 104 und 106 Abs. 1 SächsGemO als örtlicher Prüfer für die Jahresabschlüsse der Gemeinde Gohrisch zum 31.12.2017 bis 31.12.2024 auf Grundlage des vorliegenden Angebotes zu einem Honorar in Höhe von 5.445,60 EUR netto je Jahresabschluss beauftragt.
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 75 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss über den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 25/i der Gemarkung Papstdorf mit einer Gesamtgröße von ca. 52 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 41,00 €/m²
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 25/i der Gemarkung Papstdorf mit einer Gesamtgröße von ca. 52 m² zu einem Verkaufspreis in Höhe von 41,00 €/m² an den Pächter, Herrn Kaulfuß aus Papstdorf.
Der Erwerber trägt sämtliche Kosten, die mit dem Erwerb der Teilfläche entstehen.
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 76 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss zur Vergabe von Reparaturleistungen in der Turnhalle Papstdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beauftragt den Bürgermeister Herrn Eisert die Reparaturarbeiten in der Turnhalle Papstdorf an die Firma
Elektro Noack GmbH
R.-Renner-Str. 50
01796 Pirna
für 1.340,69 € brutto zu vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 77 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschlussfassung zum Verkauf des Flurstückes 308 der Gemarkung Gohrisch mit dem darauf befindlichen ehemaligen „Waldparkhotel“, Königsteiner Straße 14 in 01824 Gohrisch
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt den Verkauf des Flurstückes 308 der Gemarkung Gohrisch mit dem darauf befindlichen ehemaligen „Waldparkhotel“, Königsteiner Straße 14 in 01824 Gohrisch zu einem Kaufpreis in Höhe von 300.000,00 € an die EUT Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH aus 01326 Dresden.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten die in Verbindung mit dem Erwerb stehen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.
Beschluss GR 78 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschlussfassung zur Festlegung der Termine für die regelmäßigen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse für das Jahr 2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt für das Jahr 2026 die folgenden Sitzungstermine:
| Gemeinderat | VA/TA |
| 27.01.2026 | 13.01.2026 |
| 24.02.2026 | 03.02.2026 |
| 24.03.2026 | 10.03.2026 |
| 28.04.2026 | 14.04.2026 |
| 26.05.2026 | 12.05.2026 |
| 23.06.2026 | 09.06.2026 |
| 25.08.2026 | 18.08.2026 |
| 22.09.2026 | 08.09.2026 |
| 27.10.2026 | 06.10.2026 |
| 24.11.2026 | 10.11.2026 |
| 15.12.2026 | 08.12.2026 |
Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.
Beschluss GR 79-1 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss zur Vergabe der Leistungen „Aufbau einer faltbaren Löschwasserzisterne im OT Papstdorf – ERNA, Bauteil Erdbau“ mit Mitteln aus der Richtlinie zur Feuerwehrförderung – RLFw.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt unter Vorbehalt der dinglichen Sicherung der Aufstellfläche die Vergabe der Bauleistung an die Schober Bau GmbH, Dorfstraße 3, 01824 Königstein / OT Leupoldishain mit einer geprüften Angebotssumme von 29.659,86 € (brutto). Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und einer Förderung zu 50 % max. Förderung 21.729,37 €.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.
Beschluss GR 79-2 XI / 2025 öffentlich vom 25.11.2025
Beschluss zur Vergabe der Leistungen „Aufbau einer faltbaren Löschwasserzisterne im OT Papstdorf - ERNA, Bauteil Zisterne“ mit Mitteln aus der Richtlinie zur Feuerwehrförderung - RLFw.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt unter Vorbehalt der dinglichen Sicherung der Aufstellfläche die Bestellung der faltbaren Zisterne bei der VEOLIA Wasser Deutschland GmbH, Walter-Köhn-Str. 1a, 04356 Leipzig mit einer geprüften Angebotssumme von 9.874,62 € (brutto). Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und einer Förderung zu 50 % max. Förderung 21.729,37€.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.
Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.