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Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Gohrisch vom 24.03.2026

Beschluss GR 28 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gohrisch zum 31.12.2017.

1.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung laut § 104 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO), gemäß §§ 88 und 88c wie folgt festgestellt:

 

In der Ergebnisrechnung mit

 

Summe der ordentlichen Erträge von ⇔ 2.951.817,89 €

 

Summe der ordentlichen Aufwendungen ⇔ 2.745.891,03 €

 

einem ordentlichen Jahresergebnis von ⇔ 205.926,86 €

 

Summe der außerordentlichen Erträge von ⇔ 43.925,74 €

 

Summe der außerordentlichen Aufwendungen von ⇔ 39.332,57 €

 

ein Sonderergebnis von ⇔ 4.593,17 €

 

Gesamtergebnis ⇔ 210.520,03 €

 

nachrichtlich:

 

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wird ⇔ 205.926,86 €

 

Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird ⇔ 4.593,17 €

In der Finanzrechnung mit

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ⇔ 2.760.402,39 €

 

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ⇔ 2.182.006,81 €

 

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ⇔ 578.395,58 €

 

Einzahlungen für Investitionstätigkeit ⇔ 629.917,87 €

 

Auszahlungen für Investitionstätigkeit ⇔ 552.313,57 €

 

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit ⇔ 77.604,30 €

 

Veranschlagter Finanzmittelüberschuss/-bedarf ⇔ 655.999,88 €

 

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit ⇔ -95.548,99 €

 

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen ⇔ 5.225,58 €

 

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ⇔ 560.450,89 €

 

Anfangsbestand an liquiden Mitteln ⇔ 1.459.558,38 €

 

Endbestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres ⇔ 2.025.234,85 €

In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

 

Aktiva  

 

Anlagevermögen ⇔ 15.730.780,84 €

 

Umlaufvermögen ⇔ 2.211.498,32 €

 

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ⇔ 766,37 €

Passiva

 

Kapitalposition ⇔ 8.386.203,27 €

 

Sonderposten ⇔ 8.263.125,29 €

 

Rückstellungen ⇔ 28.225,40 €

 

Verbindlichkeiten ⇔ 1.062.414,04 €

 

Passive Rechnungsabgrenzungsposten ⇔ 203.077,53 €

 

Bilanzsumme ⇔17.943.045,53 €

2.

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gohrisch zum 31.12.2017 der KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zur Kenntnis genommen (§104 Abs. 23 SächsGemO).

Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.

Beschluss GR 29 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss zum Erlass der 4. Änderungssatzung über dezentrale Anlagen in der Gemeinde Gohrisch

Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über dezentrale Anlagen der Gemeinde Gohrisch für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf - (AbwS) in seiner aktuell gültigen Fassung.

Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.

Beschluss GR 30 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss zum Erlass der 5. Änderungssatzung der Abwassersatzung in der Gemeinde Gohrisch

Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gohrisch für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf - (AbwS) in seiner aktuell gültigen Fassung mit den neuen Gebühren rückwirkend ab dem 01.01.2026.

Der Beschluss wurde mehrheitlich bestätigt.

Beschluss GR 31 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss über die Einziehung der Beschränkt-öffentlichen Wege „Kindergartenzufahrt“, „Alte Jäcke“, „Hörnelweg“, „Rundweg“, „Wanderweg“ in Gohrisch sowie die „Zufahrt Hotel Fuhrmannbaude“ in Kleinhennersdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt gemäß § 8 SächsStrG die Einziehung der Beschränkt-öffentlichen Wege

1.

„Kindergartenzufahrt“ Gohrisch

2.

„Alte Jäcke“ Gohrisch

3.

„Hörnelweg“ Gohrisch

4.

„Rundweg“ Gohrisch

5.

„Wanderweg“ Gohrisch

6.

„Zufahrt Hotel Fuhrmannbaude“ Kleinhennersdorf

Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.

Beschluss GR 32 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss zur Hochwasserschadensbeseitigung 2021 in der Gemeinde Gohrisch

ID 0131: 2. Nachtrag Baumfällung Cunnersdorfer Bach Richtung Waldbad

Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt den Nachtrag zur Holzfällung Cunnersdorf am Cunnersdorfer Bach Richtung Waldbad der Firma Baumpflege Feile:

Baumpflege Feile

Talstraße 35

01819 Bad Gottleuba Berggießhübel

mit einer Nachtragssumme von 4.821,88 € (brutto) für den Ausführungszeitraum bis Ende Februar 2026.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsverlängerung für die Projektsteuerung zu veranlassen. Der Bürgermeister der Gemeinde Gohrisch wird ermächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen. 

Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.

Beschluss GR 33 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss zur Annahme einer Geldspende

Hier: Rainhard und Helga May

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende von Herrn Rainhard und Frau Helga May in Höhe von 100,00 EUR für das Waldbad Cunnersdorf.

Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.

Beschluss GR 34 III / 2026 öffentlich vom 24.03.2026

Beschluss zur Annahme einer Geldspende

Hier: Sieglinde Krebs

Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch beschließt die Annahme einer Geldspende von Frau Sieglinde Krebs in Höhe von 100,00 EUR für das Waldbad Cunnersdorf.

Der Beschluss wurde einstimmig bestätigt.

4. Satzung zur Änderung der

Satzung über dezentrale Anlagen

im Gebiet der Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf

der Gemeinde Gohrisch

Aufgrund von § 56 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) sowie der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) und den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf am 24.03.2026 folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gohrisch für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf der Gemeinde Gohrisch beschlossen:

Artikel 1

Änderungsbestimmungen

1.

Der § 11 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

 „(1) Die Gebühr für die Entnahme, Abfuhr und Entsorgung von Abwasser in einer Kläranlage aus:

 

-

abflusslosen Gruben beträgt

70,84 €/m³ Fäkalwasser

 

-

Kleinkläranlagen beträgt

93,47 €/m³ Fäkalschlamm.“

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.

Gohrisch, den 25.03.2026

Kay Eisert
Bürgermeister ⇔  Siegel

5. Satzung zur Änderung der

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

der Gemeinde Gohrisch

für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf

(Abwassersatzung - AbwS)

Aufgrund von § 56 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) sowie der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) und den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf am 24.03.2026 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Gohrisch für die Gemeindeteile Cunnersdorf, Papstdorf/ Kleinhennersdorf der Gemeinde Gohrisch beschlossen:

Artikel 1

Änderungsbestimmungen

1.

Der § 44 wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt für Schmutzwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird je m³ Abwasser:

 

für das Entsorgungsgebiet ⇔4,45 €

 

(2) Hinzu kommt eine gestaffelte Grundgebühr für das Entsorgungsgebiet in Abhängigkeit des Trinkwasserverbrauches pro Jahr:

 

 

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Gohrisch, den 25.03.2026

­Kay Eisert
Bürgermeister ⇔ Siegel