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Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Lageplan

Absicht der Einziehung „Rundweg“ in Gohrisch

Es ist beabsichtigt, den in der Gemarkung Gohrisch, auf Teilflächen der Flurstücke 58/2, 61/2, 62, 74, 77, 83, 88, 95/1, 99/1, 111, 116, 125 und 128 gelegene beschränkt öffentliche Weg „Rundweg“ wegen Wegfalls der öffentlichen Verkehrsbedeutung gemäß § 8 Abs. 2 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) einzuziehen.

Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch (§ 14 SächsStrG) und Sondernutzung (§ 18 SächsStrG).

Nach § 8 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz wird hiermit die Absicht der Einziehung für mindestens 3 Monate vor der Einziehungsverfügung öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Der Lageplan des zur Einziehung vorgesehenen Weges hängt in der Zeit vom 29.04.2026 bis 30.07.2026 während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Königstein, Abt. Bauamt, Goethestraße 7, 01824 Königstein in der 1. Etage zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der Stadtverwaltung Königstein bis zum 31.07.2026 schriftlich eingelegt oder während der Öffnungszeiten in Abt. Liegenschaften, Zimmer 22, zu Protokoll vorgebracht werden.

Gohrisch, den 30.03.2026

Kay Eisert
Bürgermeister