Der Gemeinderat Gohrisch hat auf seinen Sitzungen Ende Februar und Ende März unter anderem die Beschlüsse zu den neuen, rückwirkend zum 1. Januar 2026 geltenden Abwassergebühren gefasst. Außerdem wurden die historisch gewachsenen Gebührengebiete Cunnersdorf und Paptstdorf/Kleinhennersdorf zu einem einheitlichen Bereich zusammengeführt.
Die nun geltenden Gebührensätze für die zentrale und dezentrale Entsorgung des Abwassers in der Gemeinde Gohrisch ergeben sich unter anderem aus der Nachkalkulation des Zeitraumes 2021 bis 2024. Laut Gesetz müssen die Kommunen die Pflichtaufgabe in der Abwasserentsorgung kostendeckend erbringen. Zudem wurden bei der Neukalkulation notwendigerweise die seit Jahren gestiegenen und teils weiter steigenden Preise, unter anderem für Energie und Material, berücksichtigt.
Für die Ableitung und umweltgerechte Behandlung des Abwassers zahlen die Einwohner von Gohrisch seit dem 1. Januar 2026 jetzt 4,45 Euro pro Kubikmeter. Angepasst wurden ebenso die je nach Zählergröße gestaffelten Grundgebühren, die die Gemeinde in die Lage versetzen, die zum größten Teil fixen Kosten der Abwasserentsorgung unabhängig von den anfallenden Mengen zu tragen.
Die neuen Gebührensätze werden erstmals in den Bescheiden berücksichtigt, die Veolia im Auftrag der Gemeinde Gohrisch im Frühjahr 2027 für das abgelaufene Kalenderjahr verschickt. Kunden, die ihre laufenden Vorauszahlungen gern im Vorfeld schon anpassen möchten, um eine Nachzahlung zu vermeiden oder deren Höhe zu mindern, können sich zu den Geschäftszeiten gern an den Kundenservice von Veolia wenden: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr und Dienstag von 8 bis 18 Uhr.
Telefon: 03431 655-678 oder 03431 6556
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In den kommenden drei Jahren werden in die Abwasserinfrastruktur der Gemeinde Gohrisch mehr als 800.000 Euro investiert. Auch das hat der Gemeinderat Gohrisch beschlossen. Das Geld fließt sowohl in die Erneuerung von Kläranlagentechnik in Cunnersdorf und Kleinhennersdorf als auch in Abwasserpumpwerke und den Kanalbau. Die Gemeinde muss investieren, um die Abwasserentsorgung für private Haushalte sowie das Gewerbe auch in den kommenden Jahren zuverlässig und sicher gewährleisten zu können.
Einen großen Einfluss auf die Investitionsplanung, die für den aktuellen Kalkulationszeitraum von 2026 bis 2028 erstellt wurde, haben nicht zuletzt gestiegene gesetzliche Anforderungen. Unter anderem wurden wichtige Grenzwerte für die Einleitung von Abwasser gesenkt. Das hilft der Umwelt, indem die Gewässergüte verbessert werden kann, stellt aber die Betreiber von Kläranlagen und auch die kommunalen Eigentümer vor immense Herausforderungen. Um den Vorgaben weiterhin gerecht werden zu können, muss gezielt in den Erhalt und die Weiterentwicklung der Kläranlagentechnik investiert werden.
Geplant ist unter anderem, die Anlagensteuerung sowohl in Cunnersdorf als auch in Kleinhennersdorf zu modernisieren, damit der Reinigungsprozess noch effektiver gestaltet und die gesetzlich geforderte Reinigungsleistung optimal erbracht werden kann.