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Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung_Ergebnis - BM-Wahl - Gemeinde Gohrisch

Stadtverwaltung Königstein

In Erfüllung für die Gemeinde Gohrisch

Öffentliche Bekanntmachung

des Ergebnisses der Neuwahl zum Bürgermeister am 27.04.2025 in der Gemeinde Gohrisch

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Gohrisch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 das Wahlergebnis ermittelt.

I. Ergebnis der Wahl

1.

Zahl der Wahlberechtigten

1.494

2.

Zahl der Wähler

935

3.

Zahl der ungültigen Stimmen

2

4.

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen

933

5.

Zahl der für den Bewerber und die sonstigen Personen abgegebenen gültigen Stimmen in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

Bezeichnung des Wahlvorschlages

(Name der Partei/

Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort)

Bewerber

(Familienname, Vorname)

Beruf oder Stand

Anschrift

(Postleitzahl, Wohnort)

Gültige

Stimmen

Freie Wählergemein-schaft Gohrisch

Eisert, Kay

Industriekaufmann

01824 Gohrisch

846

Alternative für Deutschland (AfD)

Herrmann Mike

Landmaschinen-mechaniker Geselle

01824 Gohrisch

87

Zum Bürgermeister gewählt wurde

Familienname, Vorname

Eisert, Kay

II. Wahlanfechtung

Gegen die Wahl kann gemäß §§ 25 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schlosshof 2/4, 01796 Pirna erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 0,1 Prozent der Wahlberechtigten, mindestens jedoch zwei Wahlberechtigte beitreten. (§ 45 Abs. 1 KomWG)

 — 

Königstein, 07.05.2025

Tobias Kummer
Bürgermeister Stadt Königstein
In Erfüllung für die Gemeinde Gohrisch

Stadtverwaltung Königstein

In Erfüllung für die Gemeinde Gohrisch

Öffentliche Bekanntmachung

des Ergebnisses der Neuwahl zum Bürgermeister am 27.04.2025 in der Gemeinde Gohrisch

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Gohrisch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 das

Wahlergebnis ermittelt.

I. Ergebnis der Wahl

1. Zahl der Wahlberechtigten 1.494

2. Zahl der Wähler 935

3. Zahl der ungültigen Stimmen 2

4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 933

5. Zahl der für den Bewerber und die sonstigen Personen abgegebenen gültigen Stimmen in der

Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

Bezeichnung des Bewerber Beruf oder Stand Anschrift Gültige

(Familienname, Vorname) (Postleitzahl, Wohnort)

Wahlvorschlages Stimmen

(Name der Partei/

Wählervereinigung,

Kurzbezeichnung/Kennwort)

Freie Wählergemein- Eisert, Kay Industriekaufmann 01824 Gohrisch 846

schaft Gohrisch

Alternative für Herrmann Mike Landmaschinen- 01824 Gohrisch 87

Deutschland (AfD) mechaniker Geselle

Familienname, Vorname

Zum Bürgermeister gewählt wurde

Eisert, Kay

II. Wahlanfechtung

Gegen die Wahl kann gemäß §§ 25 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) Einspruch erhoben werden.

Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen

entfallen sind, innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur

Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landkreis Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge, Schlosshof 2/4, 01796 Pirna erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere

Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn

ihm 0,1 Prozent der Wahlberechtigten, mindestens jedoch zwei Wahlberechtigte beitreten. (§ 45 Abs. 1 KomWG)

Königstein, 07.05.2025

Tobias Kummer

Bürgermeister Stadt Königstein

In Erfüllung für die Gemeinde Gohrisch

Aushangsort:

Gohrisch Gemeindehaus – Neue Hauptstraße 116 b

Gohrisch: Schaukasten Pfaffendorfer Straße

Gohrisch: Schaukasten Dorfplatz

Gohrisch: Schaukasten Bäckerei

Cunnersdorf: Schaukasten Buswartehalle ggü. Bäckerei

Cunnersdorf: Schaukasten Hotel „Deutsches Haus“

Kleinhennersdorf: Schaukasten Hauptstraße ggü. Nr. 72

Kleinhennersdorf: Schaukasten Hauptstraße ggü. Nr. 48

Kleinhennersdorf: Schaukasten Hauptstraße ggü. Nr. 9

Papstdorf: Schaukasten Hauptstraße ggü. Schmiede

ausgehangen am: abgenommen am: Papstdorf: Schaukasten Einkaufscenter

Papstdorf: Schaukasten Gasthaus „Zur Hoffnung“

Unterschrift: Unterschrift: Papstdorf: Schaukasten Pionierlagerstraße 76

Papstdorf: Schaukasten Koppelsdorf Nr. 2