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Gohrischer Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung WV Schulgässl

Bekanntmachung der Gemeinde Gohrisch zur Widmung eines neuen Straßenteiles nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBI. S, 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBI. S. 762; 2020 S. 29) in Verbindung mit dem Gemeinderatsbeschluss GR 31 V / 2025 am 20.05.2025 wird die, auf den Teilflächen der Flurstücke Nr. 25/m und 70/b der Gemarkung Papstdorf gelegene Straße, für den öffentlichen Verkehr als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Die Nutzung wird auf Fußgänger beschränkt.

Die Widmungsverfügung einschließlich der Karte kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen während der Dienstzeiten vom 30.07.2025 – 13.08.2025 in der Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, Zimmer 22, eingesehen werden.

Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde einzulegen:

Stadtverwaltung Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein

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Gohrisch, 11.07.2025

Kay Eisert, Bürgermeister

Karte der Widmungsverfügung