aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Entnahme von liegendem Holz, Holzstämmen oder ähnlichem aus diversen Parks oder Grünanlagen im Gemeindegebiet strikt untersagt ist. Sollte eine nicht von der Gemeinde Kabelsketal freigegebene Holzentnahme festgestellt werden, wird dies strafrechtlich verfolgt.