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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Kabelsketal
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Aufruf zur Mitarbeit als Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Kabelsketal

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,

die Gemeinde Kabelsketal unterhält in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Schiedsstelle.

Vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen Ende April 2023 ist die Neuwahl von Schiedspersonen erforderlich. Die Schiedsstelle soll mit einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden.

Die Schiedsperson muss nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen und im Gemeindegebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.

Als Schiedsperson soll nicht berufen werden, wer nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Die Schiedspersonen werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die durch den Gemeinderat gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schiedsperson haben, richten Sie Ihre schriftliche Bereitschaftserklärung bitte bis 03.02.2023 an:

Gemeinde Kabelsketal

Zentrale Verwaltung

Lange Straße 18

06184 Kabelsketal

oder:

wahlen@kabelsketal.de

Der Gemeinderat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 23.02.2023 drei Personen wählen und dann dem Amtsgericht Halle (Saale) zur Bestätigung und Berufung einreichen.

Kunnig
Bürgermeister