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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Kabelsketal
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Satzung zur 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal vom 27.08.2019

- 3. Änderungssatzung -

Aufgrund des § 10 i.V.m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2022 (GVBl. LSA S. 130) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal in seiner öffentlichen Sitzung am 04.10.2022 die folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal beschlossen (Beschluss-Nr. 26-7./2022)

§ 1

sachliche Änderungen

§ 19 der Hauptsatzung vom 27.08.2019 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23.02.2021 erhält folgende neue Fassung:

§ 19

Öffentliche Bekanntmachung

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal den bekanntzumachenden Text enthält.

(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen sowie Begründungen oder Erläuterungsberichte Bestandteile von Satzungen, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie bei der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich ausgelegt werden. Auf diese Ersatzbekanntmachungen gemäß

§ 9 Abs. 3 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal im Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal spätestens am Tag vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält.

(3) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen nach Absatz 1 Satz 1. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse https://www.kabelsketal.de und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.

(4) Der Text bekanntgemachter Satzungen und Verordnungen wird in Internet unter https://www.kabelsketal.de zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Absatz 1 Satz 1 können ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen und Verordnungen können in der Gemeindeverwaltung, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.

(5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und der Ortschaftsräte sowie der Zeitpunkt und die Abstimmungsgegenstände der Beschlussfassung im Wege eines schriftlichen oder elektronischen Verfahrens nach

§ 56a Abs. 3 KVG LSA werden durch Aushang an folgenden Schaukästen bekannt gemacht:

Ortschaft Dieskau: OT Zwintschöna, Dieskauer Straße 2a, vor dem Ortsbürgermeisterbüro

Ortschaft Dölbau: OT Kleinkugel, Stennewitzer Straße 27, vor dem Ortsbürgermeisterbüro

Ortschaft Gröbers: OT Gröbers, Lange Straße 18, vor der Gemeindeverwaltung

Ortschaft Großkugel: OT Großkugel, Neue Straße 1, vor dem Ortsbürgermeisterbüro

Wird die Sitzung gemäß § 56a Abs. 2 KVG LSA als Videokonferenzsitzung durchgeführt, so erfolgt in der Bekanntmachung ein Hinweis, in welcher Weise der öffentliche Teil der Videokonferenzsitzung verfolgt werden kann.

Bei der Bekanntmachung durch Aushang, ist auf dem Aushang, die Dauer des Aushangs, der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme mit Unterschrift zu vermerken. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des nachweisbaren Aushangtages in den o.g. Schaukästen als bewirkt. Der Aushang darf frühestens am Tag nach der Sitzung abgenommen werden.

Zusätzlich erfolgt eine rein informative Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde.

(6) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal bekanntzumachen. An die Stelle dieser Bekanntmachung kann als vereinfachte Form auch der Aushang an den Schaukästen

Ortschaft Dieskau: OT Zwintschöna, Dieskauer Straße 2a, vor dem Ortsbürgermeisterbüro

Ortschaft Dölbau: OT Kleinkugel, Stennewitzer Straße 27, vor dem Ortsbürgermeisterbüro

Ortschaft Gröbers: OT Gröbers, Lange Straße 18, vor der Gemeindeverwaltung

Ortschaft Großkugel: OT Großkugel, Neue Straße 1, vor dem Ortsbürgermeisterbüro

treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft. Die Aushängefrist beträgt, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages des Aushangs bewirkt. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Kabelsketal, den _____________

Kunnig
Bürgermeister

Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA:

Die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal wurde mit Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis vom 14.12.2022 genehmigt (Az.: 151103-130/th).

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende, vom Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal in seiner öffentlichen Sitzung am 04.10.2022 beschlossene 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal wird nachstehend ausgefertigt und ist gemäß den Vorschriften der Hauptsatzung der Gemeinde Kabelsketal öffentlich bekannt zu machen.

Kabelsketal, den _____________

Kunnig
Bürgermeister