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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

des Entwurfs des geänderten Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Park, Teilplan I“ im OT Dieskau der Gemeinde Kabelsketal nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 30.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 6. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Park, Teilplan I“ (OT Dieskau) der Gemeinde Kabelsketal bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die zugehörige Begründung nebst Anlage werden der Öffentlichkeit vorgestellt für das Gebiet der Änderung

Gemarkung Dieskau, Flur 2,

Teilflächen der Flurstücke 1092 und 1047 sowie das Flurstück 1091

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Der Bebauungsplan ist in der Fassung der 5. Änderung rechtskräftig. Vorliegend handelt es sich um die Änderung eines Teilbereiches, welches sich auf das Gebiet selbst bezieht und sich nicht auf angrenzende Flächen auswirkt. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Änderung nicht berührt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal eingesehen werden

vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024

www.kabelsketal.de

-> Bürgerservice

-> öffentliche Bekanntmachungen

Ebenso wird der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Park, Teilplan I“ (Stand Okt. 2023) mit Begründung nebst Anlage vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 in der Zeit von

Montag

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal zur Möglichkeit der Einsichtnahme für Jedermann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (bauverwaltung@kabelsketal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der 6. Änderung umfasst die Erweiterung der Baugrenze für ein weiteres Wohnhaus.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kabelsketal, 13.12.2023

Der Gemeinderat
Kunnig
- Siegel -
Bürgermeister