Insbesondere aufgrund der bevorstehenden Landratswahl am 07.06.2026 und der Landtagswahl am 06.09.2026 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegen die Weitergabe Ihrer Daten nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen.
Sollte Sie den o. g. Widerspruch einlegen wollen, werden Sie gebeten, die nachstehende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben an das Einwohneramt Kabelsketal zurück zu senden.
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Mit freundlichen Grüßen