Der Gemeinderat Kabelsketal hat in der Sitzung am 27.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Halle und das Amtsgericht Halle gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal OT Gröbers im Sachgebiet Zentrale Verwaltung (Nebeneingang EG) zu folgenden gesonderten Zeiten aus:
| Montag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr | ||
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr | und | 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll in der Zentralen Verwaltung Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Kabelsketal, 08.05.2023
Kunnig
Bürgermeister