Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt nachfolgend näher bezeichnetes Objekt im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern:
| Objekt: | Containeranlage Grundschule Gröbers |
| Bruttogrundfläche: | ca. 1.090 m² |
| Geschosse: | 2 |
| Straße: | Schulstraße 2 |
| Ort: | 06184 Kabelsketal |
| Mindestgebot: | 1,00 € |
Die zweigeschossige Containeranlage besteht aus 48 Containern und wurde im Jahr 1997 errichtet. Die Containeranlage soll direkt am neuen Speiseraum zurückgebaut werden. Das Gebäude ist durch ein qualifiziertes Unternehmen zurückzubauen. Die Containeranlage wurde als Grundschule über den gesamten Zeitraum genutzt. Mit der Errichtung des Ersatzneubaus soll die Grundschule in den Sommerferien 2025 / 2026 umziehen.
Das Gebäude besitzt in Längsrichtung eine Ausdehnung von ca. 36,00 m sowie in Querrichtung eine Ausdehnung von ca. 15,16 m. Die Gebäudehöhe von Oberkante Gelände zu Oberkante Dachrand beträgt ca. 6,85 m.
Mit dem Rückbau der Containeranlage ist am 07.07.2025 zu beginnen und bis zum 25.07.2025 abzuschließen. Das Gebäude kann nicht auf dem derzeitigen Gelände verbleiben.
Exposé auf www.kabelsketal.de einsehbar.
Besichtigungstermine können telefonisch unter 034605 33250 in folgendem Zeitfenster vereinbart werden:
21.05.2024 14:00 – 17:00 Uhr
28.05.2024 14:00 – 17:00 Uhr
04.06.2024 14:00 – 17:00 Uhr sowie
11.06.2024 14:00 – 17:00 Uhr
Die Gebotsabgabe und, sofern vorhanden, der Finanzierungsnachweis sind bis zum 21.06.2024 um 10:00 Uhr ausschließlich schriftlich und in Papierform
| bei der | Gemeinde Kabelsketal |
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| Bauverwaltung |
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| Lange Straße 18 |
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| 06184 Kabelsketal |
in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Angebotseröffnung erfolgt am selbigen Tag um 10:15 Uhr in der Gemeinde Kabelsketal.
Bei Gebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis einschließlich aller Maßnahmen, für die Entsorgungs-, Rückbau-, Transport-, Arbeits- und Aufbereitungskosten mit zu berücksichtigen sind. Vor den Rückbau ist in voller Höhe fällig. Sämtlichen Kosten und Nebenkosten sind im Rahmen des Kaufvertrages vom Käufer zu tragen.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine Veröffentlichung von Objektangeboten der Gemeinde Kabelsketal durch Dritte ist nicht erlaubt. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.
Die Gemeinde Kabelsketal ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot den Zuschlag zu erteilen.