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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Verkauf einer gemeindlichen Liegenschaft

Die Gemeinde Kabelsketal beabsichtigt nachfolgend näher bezeichnetes Objekt im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern:

Objekt:

Containeranlage Grundschule Gröbers

Bruttogrundfläche:

ca. 1.090 m²

Geschosse:

2

Straße:

Schulstraße 2

Ort:

06184 Kabelsketal

Mindestgebot:

1,00 €

Die zweigeschossige Containeranlage besteht aus 48 Containern und wurde im Jahr 1997 errichtet. Die Containeranlage soll direkt am neuen Speiseraum zurückgebaut werden. Das Gebäude ist durch ein qualifiziertes Unternehmen zurückzubauen. Die Containeranlage wurde als Grundschule über den gesamten Zeitraum genutzt. Mit der Errichtung des Ersatzneubaus soll die Grundschule in den Sommerferien 2025 / 2026 umziehen.

Das Gebäude besitzt in Längsrichtung eine Ausdehnung von ca. 36,00 m sowie in Querrichtung eine Ausdehnung von ca. 15,16 m. Die Gebäudehöhe von Oberkante Gelände zu Oberkante Dachrand beträgt ca. 6,85 m.

Mit dem Rückbau der Containeranlage ist am 07.07.2025 zu beginnen und bis zum 25.07.2025 abzuschließen. Das Gebäude kann nicht auf dem derzeitigen Gelände verbleiben.

Exposé auf www.kabelsketal.de einsehbar.

Besichtigungstermine können telefonisch unter 034605 33250 in folgendem Zeitfenster vereinbart werden:

21.05.2024 14:00 – 17:00 Uhr

28.05.2024 14:00 – 17:00 Uhr

04.06.2024 14:00 – 17:00 Uhr sowie

11.06.2024 14:00 – 17:00 Uhr

Die Gebotsabgabe und, sofern vorhanden, der Finanzierungsnachweis sind bis zum 21.06.2024 um 10:00 Uhr ausschließlich schriftlich und in Papierform

bei der

Gemeinde Kabelsketal

Bauverwaltung

Lange Straße 18

06184 Kabelsketal

in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Angebotseröffnung erfolgt am selbigen Tag um 10:15 Uhr in der Gemeinde Kabelsketal.

Bei Gebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis einschließlich aller Maßnahmen, für die Entsorgungs-, Rückbau-, Transport-, Arbeits- und Aufbereitungskosten mit zu berücksichtigen sind. Vor den Rückbau ist in voller Höhe fällig. Sämtlichen Kosten und Nebenkosten sind im Rahmen des Kaufvertrages vom Käufer zu tragen.

Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine Veröffentlichung von Objektangeboten der Gemeinde Kabelsketal durch Dritte ist nicht erlaubt. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Gemeinde Kabelsketal ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder einem bestimmten Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Gemeinde Kabelsketal
Bauverwaltung