Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Park, Teilplan I“ in der Fassung vom März 2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen. Der räumliche Bereich der 6. Vereinfachten Änderung umfasst die
Gemarkung Dieskau, Flur 2, Teilfläche Flurstücke 1092 und 1047 sowie das Flurstück 1091
Die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Park, Teilplan I“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 kann mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Baugesetzbuch, ab dem Tage der Bekanntmachung, in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Gröbers, Lange Straße 18 in 06184 Kabelsketal während der verwaltungsüblichen Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden.
Ebenso kann die 6. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kabelsketal geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Kabelsketal, 06.05.2024