Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
neben Tagesgeschäftsaufgaben, wie zum Beispiel vereinfachte Änderungen in Bebauungsplänen, Abwicklungen von Baumaßnahmen u.v.m., möchte ich 3 Sachverhalte besonders hervorheben.
Zum einen das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK). Die erste Runde mit Beteiligung von Arbeitsgruppen aus den Bereichen Sport, Heimatpflege, Gewerbe und Vertretern aus den Kleingartenanlagen, den Ortschaftsräten und der Gemeindevertretung ist nun abgeschlossen. Auf dieser erarbeiteten Grundlage wurde der Entwurf durch den Gemeinderat gebilligt. Im II. Quartal 2024 erfolgten die Offenlage des Konzeptes und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden. Nach der Offenlage wird es eine Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise geben. Es kann dadurch nochmals zu Änderungen und Ergänzungen kommen. Im Anschluss wird die endgültige Version des IGEK den Gremien der Gemeinde zur Entscheidung vorgestellt.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Entwicklung von Flächen für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Kabelsketal und deren zukünftige Verfahrensweise. Die erneuerbaren Energien werden in Zukunft an immer größerer Bedeutung gewinnen. Entsprechende Regelungen wurden vom Gesetzgeber bereits beschlossen. Laut Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt ist als Ziel für die Solarenergie folgendes beschrieben: „Die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen ist in der Regel als raumbedeutsam einzustufen und freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich umzusetzen.“ Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wurden sogenannte privilegierte Flächen festgelegt, für welche kein Bauleitverfahren erforderlich ist, also wo die Gemeindevertretung kein Mitspracherecht hätte bzw. keine Entscheidung treffen dürfte. Diese Flächen erstrecken sich entlang von 2-gleisigen Schienenwegen und Autobahnen. Und das in einer Tiefe von 200 m. Deshalb sollen insbesondere vorrangig die privilegierten Flächen entlang der Bundesautobahnen und der Schienenwege des übergeordneten Netzes genutzt werden. Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass nicht mehr als 5 % der jeweiligen Gemeindefläche für die Errichtung von Solaranlagen genutzt werden sollen. Die Gemeinde Kabelsketal hat eine Gesamtfläche von 5.096 ha. Ein Anteil von 5 % wären 254,8 ha. Eine überschlägliche Ermittlung von diesen sogenannten privilegierten Flächen, auf denen PV-Anlagen ohne Bauleitverfahren errichtet werden dürfen, ergäbe ca. 645 h. Bei voller Ausnutzung der Gesetzesvorgaben wäre die 5% Grenze bereits weit überschritten. Aus diesem Grund sehen wir hier keinen Bedarf zusätzliche Flächen ausweisen zu müssen.
Das Hauptthema der letzten Monate betraf die Haushaltssatzung für das aktuelle Jahr 2024. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein Grundprinzip der Demokratie und ermöglicht es uns, als Gemeinde eigenverantwortlich über wichtige Belange und Entscheidungen zu bestimmen. Leider sehen wir uns aktuell vor der Herausforderung, die Finanzierung der vielfältigen kommunalen Aufgaben sicherzustellen.
Bereits in den letzten Jahren habe ich auf die sich verschärfende finanzielle Situation unserer Gemeinde hingewiesen. Bedauerlicherweise verschlechterte sich im vergangenen Jahr das strukturelle Defizit der Gemeinde und auch für das Jahr 2024 zeigte die erste Haushaltsplanung ein erhebliches Defizit von rund 9 Mio. Euro für den Planungszeitraum 2024 – 2027 auf. Trotz sparsamer Haushaltsführung können wir das Gefälle zwischen Einnahmen und stetig steigenden Kosten nicht mehr kompensieren.
Die Folgen eines negativen Haushaltsergebnisses wären vielfältig und an vielen Stellen unserer Gemeinde spürbar. Gerade die sogenannten freiwilligen Aufgaben wie Spielplätze, Vereins- und Dorfgemeinschaftshaus, Jugendclubs, Rentnertreff, Grünanlagen und natürlich das Vereinsleben selbst würden massiv unter Sparzwang stehen und Investitionen, sowie Unterstützungen sei es finanziell oder personell, in diesem Bereich kaum noch möglich sein. Des Weiteren wäre die Kommune aufgefordert, ihre Gebühren und Beiträge zum Beispiel für Pachtverträge, Verwaltungsgebühren oder Straßenreinigung anzupassen. Trotz all dieser Maßnahmen wäre das Defizit von rund 9 Mio. Euro nicht ausgleichbar und die Kommune jahrelang in dieser Zwangslage.
Daher hat sich der Gemeinderat nach ausführlichen Beratungen und der Prüfung verschiedener Varianten für die Erhöhung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer entschieden. Gerade für diese Einnahmen bestand bereits seit 2022 die deutliche Kritik der Kommunalaufsicht, da wir im Vergleich zu anderen Kommunen in Sachsen-Anhalt, gerade im Bereich der Grundsteuer die niedrigsten Hebesätze festgelegt hatten.
| Landesdurchschnitt* | Gemeinde Kabelsketal |
| Grundsteuer A | 342 % | 220 % |
| Grundsteuer B | 426 % | 330 % |
| Gewerbesteuer | 386 % | 330 % |
*Stand: 31.12.2022, Quelle Statistisches Landesamt
Die Kommunalaufsicht hat folgende Hebesätze im Rahmen der Prüfung der Haushaltssatzung 2024 bestätigt: Grundsteuer A 340 %, Grundsteuer B 420 %, Gewerbesteuer 420 %.
Folgende Beispielrechnungen helfen, den tatsächlichen Erhöhungsbetrag einzuschätzen. Die Tabellen weisen den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag aus. Dieser wird mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert und ergibt dann den Jahresbeitrag der zu leistenden Steuer. Die letzte Spalte weist den Erhöhungsbetrag zwischen den beiden Hebesätzen aus.
Grundsteuer A:
| Steuerzahler | Messbetrag (Festlegung durch Finanzamt) | Hebesatz alt 220% pro Jahr | Hebesatz neu 340% pro Jahr | Erhöhungs- betrag pro Jahr |
| 311 ha | 2.060,40 € | 4.532,88 € | 7.005,36 € | 2.472,48 € |
| 45 ha | 334,62 € | 736,16 € | 1.137,71 € | 401,54 € |
| 74 ha | 74,00 € | 162,80 € | 251,60 € | 88,80 € |
| 100,00 € | 220,00 € | 340,00 € | 120,00 € |
Grundsteuer B
| Steuerzahler | Messbetrag (Festlegung durch Finanzamt) | Hebesatz alt 330% pro Jahr | Hebesatz neu 420% pro Jahr | Erhöhungs-betrag pro Jahr |
| Grundstück: 1.098 m²; Wohnfläche 190 m² | 69,94 € | 230,80 € | 293,75 € | 62,95 € |
| Grundstück 980 m²; Wohnfläche 120 m² | 41,72 € | 137,68 € | 175,22 € | 37,55 € |
| Grundstück 290 m²; Wohnfläche 125 m² | 32,72 € | 107,98 € | 137,42 € | 29,45 € |
| Rechenbeispiel | 100,00 € | 330,00 € | 420,00 € | 90,00 € |
Gewerbesteuer
| Steuerzahler | Messbetrag (Festlegung durch Finanzamt) | Hebesatz alt 330% pro Jahr | Hebesatz neu 420% pro Jahr | Erhöhungs- betrag pro Jahr |
| 1 | 794,00 € | 2.620,20 € | 3.334,80 € | 714,60 € |
| 2 | 72.636,30 € | 239.699,79 € | 305.072,46 € | 65.372,67 € |
| 3 | 65.600,00 € | 216.480,00 € | 275.520,00 € | 59.040,00 € |
| 4 | 10.000,00 € | 33.000,00 € | 42.000,00 € | 9.000,00 € |
Die beschlossene Hebesatzänderung ermöglicht einen ausgeglichenen Haushalt und sichert die Handlungsfähigkeit der Kommune ab. Die erzielten Einnahmen dienen neben notwendigen Kreditaufnahmen auch der Fortführung zahlreicher notwendiger Investitionsmaßnahmen. Hier sind der Neubau der Grundschule Gröbers, der Neubau des Verwaltungssitzes, die Sanierung Stennewitzer Straße inklusive Brücke in Dölbau, die Sanierung der Benndorfer Straße, die Sanierung der KITA Großkugel Haus I und der Umbau des Hortes Gröbers zur KITA, für die Schaffung zusätzlicher KITA-Plätze zu nennen. Des Weiteren sind umfangreiche Neuanschaffungen im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge notwendig, um die Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehren weiterhin abzusichern. Das Gesamtvolumen der geplanten Investitionen beträgt für den Planungszeitraum 2024 – 2027 rund 23,6 Mio. Euro.
Mir und den Mitgliedern des Gemeinderates ist bewusst, dass Steuererhöhungen eine Belastung für uns alle darstellen. Im Rahmen der von mir angebotenen Bürgermeisterstammtische haben wir ausführlich die Hintergründe erläutert und konnten mit den anwesenden Bürgern und Vertretern des Gemeinderates über das Thema diskutieren. Für die zahlreiche Teilnahme, den konstruktiven Austausch und das gezeigte Verständnis für die Notwendigkeit dieses Schrittes möchte ich mich bedanken.
Die Änderungen der Hebesätze gelten per Gesetz rückwirkend zum 01.01.2024. Eine Information zum Zeitpunkt der Versendung der neuen Steuerbescheide folgt zeitnah in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes.