Wie bereits im Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal, Ausgabe 01/2023, bekannt gegeben, endet die Amtszeit der Schiedspersonen im Mai 2023 nach fünfjähriger Tätigkeit.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.02.2023 wurden für die neue Amtszeit die folgenden drei Schiedspersonen gewählt:
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| Frau Martina Jung |
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| Frau Angelica Niephagen |
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| Herr Andreas Wrede |
Diese sind am 30.03.2023 durch das Amtsgerichtes Halle (Saale) ins Amt berufen und verpflichtet worden.
Die Schiedsstelle ist postalisch über die Gemeindeverwaltung zu erreichen:
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| Gemeinde Kabelsketal |
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| - Schiedsstelle - |
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| Lange Straße 18 |
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| 06184 Kabelsketal |
Die unter dieser Anschrift eingehende Post wird ungeöffnet an die Schiedsstelle weitergeleitet.
Schiedsstelle – was ist das?
Nach dem Motto „Schlichten statt richten“ hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Gemeinden in ihrem Gebiet sogenannte Schiedsstellen einrichten.
In zahlreichen Bundesländern so auch in unserem muss man bei einem Nachbarstreit in den meisten Fällen ein so genanntes außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchlaufen, bevor man sein Anliegen vor den staatlichen Gerichten vortragen kann. Mit Hilfe dieses Schlichtungsverfahrens will man unter anderem zur Entlastung der Gerichte beitragen.
Strengt man in diesen Bundesländern wegen eines Nachbarstreits eine Klage vor dem staatlichen Gericht an, ohne das Schlichtungsverfahren durchlaufen zu haben, dann wird die Klage regelmäßig als unzulässig abgewiesen.
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens soll versucht werden, zwischen den beteiligten Nachbarn eine gütliche Einigung hinsichtlich der aufgetretenen Probleme zu erreichen.
Unter der Leitung der Schiedspersonen wird gemeinsam eine einvernehmliche und praktikable Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird und den sozialen Frieden wiederherstellt. Dabei gibt es keinen Gewinner oder Verlierer.
Im Rahmen eines nicht öffentlichen Schlichtungstermins, zu dem die Parteien in aller Regel persönlich erscheinen müssen, wird versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Im Rahmen des Termins können auch Zeugen oder Sachverständige mit einbezogen werden.
Man kann sich selbstverständlich auch im Schlichtungsverfahren bereits durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In den meisten Fällen führt dies, aus der Erfahrung, jedoch eher zu einer Verhärtung der Situation.
Scheitert eine Einigung, wird dem Anspruchsteller und Kläger über das Scheitern der Einigung eine Bescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die dann mögliche Erhebung einer Klage, mit der das Anliegen weiterverfolgt werden kann.