Der Gemeinderat Kabelsketal hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 9 „Bahnhofstraße/Spitze“ im Ortsteil Großkugel, die 2. Änderung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Da für den rechtskräftigen Bebauungsplan kein Umweltbericht vorliegt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplans im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB. Im Regelverfahren ist eine zweimalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt ersichtlich.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Kabelsketal, 06.06.2024