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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2024
Gemeinde Kabelsketal
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Bekanntmachung der Einziehung einer Teilstrecke der Halleschen Straße in der Gemeinde Kabelsketal

Die in der Gemarkung Gröbers, Flur 1 auf den Flurstücken 26/22, 27/2 und 34/2 gelegene Teilstrecke der Halleschen Straße wird gem. § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) einzogen, weil ihr keine Verkehrsbedeutung mehr zukommt.

Die einzuziehende Fläche der Halleschen Straße befindet sich an der östlichen Grenze des Grundstücks Hallesche Straße 15 im OT Gröbers und hat eine Größe von ca. 599 m².

Der Landkreis Saalekreis als Straßenaufsichtsbehörde hat der Einziehung mit Bescheid vom 04.06.2024 zugestimmt.

Die Grundlage für die Einziehung ist der Beschluss-Nr. 84-10./2023 des Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal vom 14.12.2023. Die Absicht der Einziehung wurde im Amtsblatt Nr. 3/2024 der Gemeinde Kabelsketal am 02.02.2024 bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) erhoben werden.

Kabelsketal, den 10.06.2024

Kunnig
Bürgermeister