Wir möchten darauf hinweisen, dass auf Grund einer Änderung der Agrarreform die Mahd von stillgelegten, landwirtschaftlichen Flächen sowie daraus resultierend einiger anderer Flächen den Landwirten erst ab dem 15.08. d. J. gestattet ist. Daher kann es sein, dass die Gräser an diesen Flächen ab diesem Jahr höher stehen.