Delitzscher Chaussee 06, 06188 Landsberg OT Queis
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund von erhöhten Reinigungsaufwand der Pumpwerke in den Ortsteilen unseres Verbandsgebietes (Queis, Wiedersdorf, Kockwitz, Klepzig, Reußen, Zwebendorf, Naundorf, Dölbau und Kleinkugel) und unserer Kläranlage, weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass nachfolgende Stoffe bzw. Materialien nicht in unser Schmutzwassersystem eingeleitet bzw. gebracht werden dürfen:
| Material | Problemgrund | Die Entsorgung erfolgt |
| Arzneimittel | vergiften das Abwasser | Restmüllbehälter; Apotheke; Recyclinghof |
| Binden, Tampons, Slip-einlagen, Feuchttücher | führen zu Verstopfungen | Restmüllbehälter |
| Chlorhaltige Putzmittel | vergiften das Abwasser | Recyclinghof; Sondermüll |
| Farben, Lacke, Verdünner, Chemikalien aller Art | vergiften das Abwasser und führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Recyclinghof; Sondermüll |
| Frittierfett | lagert sich in den Rohrleitungen ab und führt zu Verstopfungen | Restmüllbehälter |
| Heftpflaster | führt zu Verstopfungen und ist in der Kläranlage nur schwer zu entfernen | Restmüllbehälter |
| Katzenstreu, Vogelsand | führt zu Verstopfungen | Restmüllbehälter |
| Kehrricht | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
| Kondome | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
| Korken | sind in der Kläranlage nur schwer zu entfernen | Recyclinghof |
| Kunststoffartikel, WC-Duftspüler | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
| Ohrenstäbchen | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
| Pflanzenschutzmittel | vergiften das Abwasser | Recyclinghof; Sondermüll |
| Schädlingsbekämpfungsmittel | vergiften das Abwasser | Sondermüll |
| Speiseöl | lagert sich in den Rohrleitungen ab und führt zu Verstopfungen | Restmüllbehälter; Recyclinghof |
| Speisereste | führen zu Verstopfungen und versorgen die Ratten mit Nahrung | Restmüllbehälter |
| Tapetenkleister | lagert sich in den Rohr-leitungen ab und führt zu Verstopfungen | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen |
| Textilien | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Kleidercontainer; Restmüll-behälter |
| Verpackungsfolien mit dem grünen Punkt | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | gelber Sack; Recyclinghof |
| Verpackungsfolien ohne den grünen Punkt | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
| Vogelsand | lagert sich in den Rohr-leitungen ab und führt zu Verstopfungen | Restmüllbehälter |
| Windeln | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
| Zement, Gips | führt zu Verstopfungen der Rohrleitungen, da er abbindet | Recyclinghof |
| Zigarettenkippen | führen zu Verstopfungen der Rohrleitungen | Restmüllbehälter |
Eine Verstopfung in Ihrem Hausanschlussschacht führt automatisch zu einem Rückstau in Ihrer Zuleitung, so dass Ihr Abwasser am tiefsten Punkt in Ihrem Haus (evtl. Handwaschbecken) austreten kann.
Sollte es durch Unachtsamkeit zu einer Verstopfung kommen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an den technischen Betriebsdienst unseres Verbandes, die MIDEWA GmbH während nachfolgender Dienstzeiten unter der Rufnummer: 03475 6769-0
Montag, Mittwoch, Donnerstag — 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag — 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag — 08:00 Uhr – 14:00 Uhr
außerhalb der Dienstzeiten unter der bekannten Rufnummer: 03475 676 911 5
Für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln entstehen, haftet der Verursacher!
Dies gilt insbesondere, wenn entgegen der Satzung schädliche Abwässer oder sonstige Stoffe in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden.
Für den Fall, dass die Vorschriften der Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.
Ordnungswidrig im Sinne des § 6 Abs. 7 der GO-LSA handelt wer entgegen:
| - | in den nach dem Trennverfahren entwässernden Gebieten Schmutz- und Niederschlagswasser nicht den jeweils dafür bestimmten Kanal zuführt, |
| - | Abwässer oder Stoffe in die Abwasseranlage einleitet, die von der Einleitung ausgeschlossen sind oder bei deren Einleitung festgesetzte Grenzwerte überschritten werden, |
Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet werden.