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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 14/2023
Gemeinde Kabelsketal
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a in Großkugel der Gemeinde Kabelsketal nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 29.06.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a in Großkugel der Gemeinde Kabelsketal in der Fassung vom Mai 2023, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie den textlichen Festsetzungen (Anlage 1), liegen

vom 31.07.2023 bis 01.09.2023

in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten

Montag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht, öffentlich aus.

Die Unterlagen können auch gemäß § 4a Abs. 4 BauGB online unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden können. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse möglich bauverwaltung@kabelsketal.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des Änderungsbereichs der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Inhalt der Änderung:

Die 6. vereinfachte Änderung betrifft einen Teilbereich des Baufeldes B 10 des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Es handelt sich um die Flurstücke 38824, 38825, 38826, 38827, 38834, 38835, 38836, 38837, 38838, 38839 und 38840 in der Flur 3 in der Gemarkung Großkugel.

Beabsichtigt sind:

-

Die Festsetzung des Änderungsbereiches (neu Teilgebiet 10.2) als Mischgebiet nach § 6 BauNVO, anstelle der bisherigen Festsetzung als Kerngebiet nach § 7 BauNVO und damit verbunden die Verringerung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,6 und Verringerung der Geschossflächenzahl von 2,4 auf 1,2 sowie

-

die Aufnahme der Festsetzung, dass im Teilgebiet 10.2 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind.

Der Bebauungsplan Nr. 5 und 5a ist rechtswirksam und es handelt sich um eine Änderung von Festsetzungen, die sich auf das Gebiet selbst und angrenzende Flächen nicht wesentlich auswirkt. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die Änderung nicht berührt. Somit kann die 6. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird abgesehen.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kabelsketal, 10.07.2023

Der Gemeinderat
Kunnig
Bürgermeister