| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
| 39-6./2023 | Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal beauftragt die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag für die Übernahme der Planungskosten der erneuten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Park – Teilplan I“ mit Herrn Maik Völkner vorzubereiten.Der Antrag von Herrn Völkner ist von der Verwaltung mit folgender Änderung weiter zu bearbeiten: Es ist entlang des Parkrings eine städtebaulich sinnvolle Fortführung des Baufeldes zu vollziehen. |
| Ja-Stimmen: — 11 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 1 |
| 40-6./2023 | Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Entwurfs der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 und 5a (OT Großkugel) der Gemeinde Kabelsketal gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB |
| Die 6. vereinfachte Änderung betrifft einen Teilbereich des Baufeldes B 10 des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Es handelt sich um die Flurstücke 38824, 38825, 38826, 38827, 38834, 38835, 38836, 38837, 38838, 38839 und 38840 in der Flur 3 in der Gemarkung Großkugel. |
| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
| 41-6./2023 | Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal beschließt das Verfahren zur 18. Vereinfachte Änderung nicht fortzuführen. |
| Die Satzung über die Veränderungssperre, welche am 18.03.2022 in Kraft getreten ist und nach 2 Jahren außer Kraft tritt, wird nicht verlängert. |
| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
| 42-6./2023 | Der Entwurfsplanung für den grundhaften Ausbau der „Schwoitscher Straße“ im Ortsteil Gröbers vom Ingenieurbüro ECW wird zugestimmt |
| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
| 43-6./2023 | Dem Gemeinderat Kabelsketal wird empfohlen, das Wahlergebnis der Wahl der Ortswehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Gröbers vom 01.06.2023 zu bestätigen. |
| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
| 44-6./2023 | Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal beschließt, gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Kamerad Karsten Stephan unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Gröbers zu berufen. |
| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
| 45-6./2023 | Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal beschließt, gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Kamerad Markus Voigt unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Gröbers zu berufen. |
| Ja-Stimmen: — 12 |
| Nein-Stimmen: — 0 |
| Stimmenthaltungen: — 0 |
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Beschluss 46-6./2023 gefasst.