Friedhofabfälle werden durch Umlagen der Nutzungsberechtigten finanziert.
Weder der Komposthaufen, noch gelbe oder schwarze Tonne und schon gar nicht gestellte Container sind zur Entsorgung privater Abfälle, Gartenabfälle oder Heckenschnitt vorgesehen.
Auch Wasserentnahmen, welche nicht für Grabstellen benutzt werden, sind nicht zu dulden.
Wiederholt wurden Fremdnutzungen beobachtet.
Wir weisen darauf hin, dass diese Fehlverhalten künftig zur Anzeige führen.