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Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 14/2025
Gemeinde Kabelsketal
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Bekanntmachung 20. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 die Aufstellung der 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbepark Gröbers“ wird hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst zwei Teilbereiche

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am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes an der Gottenzer Straße (K2143) vom Gut Gröbers bis nach Osmünde und

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am südöstlichen Rand des Gewerbegebiets entlang der Delitzscher Straße (L 169) von der Südstraße bis zur Ortslage Schwoitsch.

Die genaue Abgrenzung ist aus den angefügten Lageplänen ersichtlich.

Der Gemeinderat hat die Sachdarstellung zum Planungsanlass und die Begründung gebilligt.

Der zu ergänzende Änderungsbereich umfasst ca. 0,51 ha. Im Vergleich zum rechtswirk-samen Bebauungsplan mit ca. 100 ha handelt es sich um eine geringfügige Ergänzung. Demzufolge werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Änderung kann im vereinfachten Verfahren erfolgen. Im vereinfachten Verfahren ist nur eine einmalige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erforderlich und es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

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Kabelsketal, 03.07.2025

Kunnig

Bürgermeister