Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Kabelsketal mit den Ortsteilen
Ausgabe 15/2024
Gemeinde Kabelsketal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs

(Der Geltungsbereich ist blau gestaltet.)

der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Autohandel und -service an der B 6“ (OT Großkugel) der Gemeinde Kabelsketal nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 20.06.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 „Autohandel und -service an der B 6“ (OT Großkugel) der Gemeinde Kabelsketal in der Fassung vom Mai 2024, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie den textlichen Festsetzungen, wird

vom 05.08.2024 bis 06.09.2024

gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten

Montag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur während der Veröffentlichungsfrist schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden können. Die Stellungnahmen sollen elektronisch unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse

bauverwaltung@kabelsketal.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben.

Die Lage des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Nach § 12 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Gemeinde den Plan aufheben, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Fristen des Durchführungsvertrages durchgeführt wird. Für die Aufhebung wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e

EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Kabelsketal, 22.07.2024

Der Gemeinderat

Kunnig
Bürgermeister