Der vom Gemeinderat Kabelsketal in der Sitzung am 28.08.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kabelsketal in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, wird
vom 06.10.2025 bis 07.11.2025
gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) auf der Internetseite der Gemeinde Kabelsketal unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.kabelsketal.de/de/oeffentliche-bekanntmachung-der-bauverwaltung.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Gemeinde Kabelsketal (OT Gröbers), Lange Str. 18 in 06184 Kabelsketal, während folgender Zeiten
| Montag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 19.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Sie sollen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende E-Mail-Adresse
bauverwaltung@kabelsketal.de
übermittelt werden, können aber bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der
Gemeindeverwaltung Kabelsketal
Lange Straße 18
06184 Kabelsketal
abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kabelsketal deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 5 S. 1 BauGB).
Inhalt der Änderung:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Kabelsketal entwickelt, der in der Fassung der 3. Änderung seit April 2023 rechtswirksam ist. Sie ist erforderlich, um die Darstellungen des wirksamen Plans, für einzelne Flächen, an geänderte Flächenansprüche anzupassen bzw. aufgrund konkretisierter Planungsvorstellungen fortzuschreiben.
Das beinhaltet vor allem Änderungen in der Ausweisung von Wohn-, Misch- und gewerblichen Bauflächen sowie Sonderbauflächen im gesamten Gemeindegebiet. Es ist zu prüfen, ob die im Flächennutzungsplan dargestellten Gebietsarten im Gemeindegebiet noch der Siedlungsentwicklung entsprechen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kabelsketal ist mit dem 2024 bestätigten Integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept abzustimmen.
Das nachrichtlich dargestellte Siedlungsbeschränkungsgebiet des Flughafens Leipzig/Halle ist in seiner Ausdehnung dem Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle anzupassen.
Die geplante Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt zum Umspannwerk des Kernkraftwerks Isar nahe Landshut in Bayern (SüdOstLink) verläuft streckenweise durch das Gemeindegebiet der Gemeinde Kabelsketal und soll entsprechend im Plan berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind aktuelle Planungen von Verkehrswegen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen (Entwurfsplanung der Ortsumgehungen der B 6 für Bruckdorf, Gröbers und Großkugel, und den Radschnellweg Halle-Leipzig).
Aufgrund des Umfangs der beabsichtigten Änderungen ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplans nur im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB möglich.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e
EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
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Kabelsketal, 02.09.2025