Ab dem Schuljahr 2023/2024 gilt für Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Saalekreis wohnhaft sind eine neue Schülerbeförderungssatzung (Beschluss des Kreistages Saalekreis Nr. 281-23/23).
Bei der Fahrkostenrückerstattung werden ab dem Schuljahr 2023/2024 im Regelfall nur noch Kosten für Fahrten im ÖPNV erstattet. Bei der Erstattung der Kosten wird pauschal der kostengünstigste Tarif für die Schülerbeförderung im MDV-Gebiet bei Nutzung des ÖPNV berücksichtigt. Neu ist auch, dass nun keine Nachweise in Form von Original-Fahrscheinen, Kontoauszügen oder Kopien von Abo-Verträgen mehr eingereicht werden müssen. Der Landkreis Saalekreis behält sich jedoch eine stichprobenartige Überprüfung der Angaben vor. Aus diesem Grund hat der Antragsteller die entsprechenden Nachweise im Rahmen der Mitwirkungspflicht bis zur endgültigen Bescheiderteilung aufzubewahren.
Nur noch im besonders begründeten Ausnahmefall können für Schülerinnen und Schüler bis Klasse 10 Kosten für Fahrten im privaten PKW zur Schule abgerechnet werden, sofern keine zumutbare ÖPNV-Verbindung vorhanden ist. Über die Zumutbarkeit einer ÖPNV-Verbindung entscheidet das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung nach § 4 der Schülerbeförderungssatzung. Die Beförderung mit dem eigenen PKW ist durch die Eltern dann zwar noch möglich, eine Erstattung der Kosten erfolgt jedoch nur noch unter diesem Vorbehalt. Eltern, welche bislang die Schülerbeförderung durch eigenen PKW vorgenommen haben, informieren sich bitte rechtzeitig über die Fahrplanauskünfte zu den Möglichkeiten einer zumutbaren ÖPNV Verbindung. Eine Erstattung der Kosten für die ÖPNV Verbindung kann nach den Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung weiterhin über das Verfahren der Fahrkostenrückerstattung bis 30.09 des laufenden Jahres beantragt werden.
Die Abrechnung der Fahrtkosten des Schuljahres 2022/2023 erfolgt noch nach den bislang bekannten Regeln als Übergangslösung. (Einreichungsfrist 30.09.2023)
Eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag auf Fahrkostenrückerstattung erhalten Sie nur, wenn Ihr Antrag nicht binnen 4 Wochen nach Eingang bearbeitet werden kann.
Die ab 01.08.2023 gültige Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Saalekreis und entsprechende Antragsformulare zur Fahrkostenrückerstattung finden Sie hier:
www.saalekreis.de/de/schuelerbefoerderung.html
Bitte nutzen Sie auch gern die folgenden Apps für aktuelle Fahrplanauskünfte:
MOOVME www.moovme.de oder
INSA www.insa.de
Für Rückfragen nutzen Sie bitte nachstehende Kontaktmöglichkeiten:
Landkreis Saalekreis
Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Adresse: Domplatz 9; 06217 Merseburg
Tel.: 03461 40-1609, -1635 oder -1607
Fax: 03461 40-1602
E-Mail: schulverwaltung@saalekreis.de